Datum der Rechnung ist ausschlaggebend

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LUXEMBURG - Ab dem 1. Januar 2015 soll die Mehrwertsteuer bei den Autos von 15 auf 17 Prozent erhöht werden. Wie ist es bei den Käufern, die noch dieses Jahr einen Neuwagen bestellen.

Der Präsident der „Association des distributeurs automobiles luxembourgeois“ (ADAL), Ed Goedert, betonte zu Beginn des Jahres, die Kunden sollen noch dieses Jahr einen Neuwagen kaufen, um von der momentanen Mehrwertsteuer von 15 Prozent profitieren zu können.

Die Gesetzeslage jedoch sieht etwas anders aus: Die Mehrwertsteuer wird zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Wagen ausgeliefert wird. Wenn man demnach jetzt einen Neuwagen bestellt, dieser aber erst 2015 ausgeliefert wird, zahlt man 17 Prozent an Mehrwertsteuer. Auf allen Rechnungen, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden, muss die Mehrwertsteuer von 17 Prozent bezahlt werden. Kauft man sich beispielsweise einen Wagen im Wert von 28.000 Euro zahlt man dieses Jahr 4.200 an Mehrwertsteuer und kommendes Jahr 4.760 Euro.

Anzahlung ist möglich

„Es gibt jedoch eine Reihe Möglichkeiten, dieser Erhöhung aus dem Weg zu gehen. Um die Rechnung auszustellen, benötigen die Autohändler die Fahrgestellnummer des Neuwagens. Falls diese erhältlich ist, also das Auto dabei ist, gebaut zu werden, kann die Rechnung ausgestellt werden und der Kunde kann im Vorfeld seinen Wagen anzahlen“, erklärt der Berater der ADAL, Alain Petry. Der Kunde kann, so Petry weiter, den Prozentsatz der Vor- oder Teilzahlung selbst bestimmen. „Man muss nicht den gesamten Betrag zahlen, sondern der Kunde entscheidet, ob er die Hälfte oder mehr anzahlen will. Auf diesem Betrag werden dann 15 Prozent Mehrwertsteuer verrechnet und auf dem ausstehenden Betrag die 17 Prozent“, so Petry. Der Anwalt und Steuerexperte Me Jean-Pierre Winandy erklärt, dass die Methode der Anzahlung vor allem beim Kauf eines Wagens jedoch nicht gängig sei. Des Weiteren sei man beim Gesetz der Mehrwertsteuer streng an EU-Direktiven gebunden. „Der Gesetzgeber kann keine eigenen ‚Phantasieregeln‘ schaffen wie beispielsweise eine Übergangsperiode, bei der auch 2015 nur die Mehrwertsteuer von 15 Prozent gezahlt wird.“

Vor allem die Kunden und die Autohändler warten gespannt auf die Veröffentlichung des Gesetzesprojekts. Erst dann weiß man genau, wie man sich bei dem Kauf eines Neuwagens verhalten soll. Die Verantwortlichen des Verbraucherschutzes erklären, dass sie sich strikt an das Gesetz halten müssen. Bei der Verbraucherschutzorganisation ist man jetzt schon überzeugt, dass jede Menge Beschwerden eingereicht werden.

(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)