Donnerstag27. November 2025

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Darf das die Polizei eigentlich?

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LUXEMBURG – Die Luxemburger Polizei erteilt einem belgischen Staatsbürger mit belgischem Führerschein ein Fahrverbot. Die Affäre geht vor Gericht. Darf das die Polizei eigentlich?

Ein belgischer Staatsbürger aus Bastogne (B) meldete seinen belgischen Führerschein, den ihm die luxemburgische Polizei abgenommen hatte, in Belgien als „verloren“ und beantragte einen Neuen. Er dachte, die luxemburgische Polizei habe nicht das Recht, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies berichtet Sudinfo.be am Freitagmorgen.

Der Belgier ist auf seinen Führerschein angewiesen, um von seinem Wohnort in Luxemburg nach Belgien zur Arbeit zu fahren. Deshalb versuchte er, seine Fahrerlaubnis zu behalten. Doch darf die luxemburgische Polizei einen ausländischen Führerschein überhaupt einziehen?

Ausnahmen

Im Prinzip dürfen die luxemburgischen Polizeibeamten keinen belgischen oder anderen ausländischen Führerschein einziehen. Sie dürfen lediglich bei einem ausreichend schwerwiegenden Vergehen ein Fahrverbot innerhalb der luxemburgischen Grenzen durchsetzen. Doch es gibt Ausnahmen.

Im vorliegenden Fall, hatte der Belgier einen Wohnsitz in Luxemburg. Das Gesetz besagt, dass man seinen ausländischen Führerschein nach sechs Monaten in einem anderen Land melden muss und einen Führerschein dort beantragen muss. Tut er das nicht, darf die Polizei dort den ausländischen Führerschein wie einen nationalen behandeln und demnach einziehen. Also darf die luxemburgische Polizei bei einem Vergehen den belgischen oder anderen ausländischen Führerschein genauso einziehen wie den luxemburgischen.

Im Grenzgänger- und Einwanderungsland Luxemburg sind viele Autofahrer mit nicht-luxemburgischen Führerscheinen unterwegs.