Nun liegen die Ergebnisse von zwei Untersuchungen vor, die von der Zivilluftfahrtdirektion und der Luftfahrtverwaltung erstellt worden sind. Der Zwischenfall sei auf mehrere Fehler und sogar Prozedurmängel im Kontrollturm zurückzuführen, heißt es.
Unklar sei, ob die Unterhaltsarbeiten an der Befeuerungsanlage zu diesem Zeitpunkt unbedingt notwendig gewesen waren. An jenem Tag herrschten schlechte Sichtverhältnisse.
Der Regierungskommissar sei mit einer Disziplinarermittlung beauftragt worden, so die Mitteilung des Nachhaltigkeitsministeriums, dem der Luftfahrtsektor unterstellt ist. Die Sicherheitsvorschriften seien verschärft worden.
Bei dem Zwischenfall am 21. Januar auf der Landepiste auf Findel war niemand zu Schaden gekommen. Der Kleintransporter befand sich wegen Unterhaltsarbeiten an der Befeuerungsanlage auf der Landepiste.
Siehe auch:
Im Landeanflug auf Findel Kleintransporter gerammt
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