Spätestens im Herbst will Justizminister François Biltgen zunächst eine Debatte und später konkrete Änderungen im Gesetz zur „Doppelten Statsbürgerschaft“ auf den Weg bringen, erklärte er in einem Radio-Interview am Samstag. Vor allem in den Bereichen der vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer von sieben Jahren und der Sprachtests, die angehende „Luxemburger“ bestanden haben müssen, will der Minister Änderungen einbauen. Bereits Ende des Jahres soll ein entsprechendes Gesetzesentwurf stehen, so Minister Biltgen.
Von 2009 bis 2011 haben 11.738 Menschen die Luxemburger Staatsbürgerschaft angenommen, sei es durch Naturalisierung oder Wiedererlangen der ehemaligen Nationalität.
Im Oktober 2008 wurde ein neues Gesetz zur Einbürgerung gestimmt, welches 2009 in Kraft trat. Dieses Gesetz zur „Doppelten Staatsbürgerschaft“ macht es möglich, gleichzeitig die Luxemburger Nationalität anzunehmen und eine zweite oder dritte beizubehalten. So müssen die „neuen“ Luxemburger ihre ursprüngliche Nationalität nicht ablegen. Dennoch müssen sie dabei beachten, dass die doppelte Staatsbürgerschaft auch im Ursprungsland gesetzlich verankert ist.
De Maart

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