Mittwoch5. November 2025

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„Bëllegen Akt“: Zweimal 10.000 Euro

„Bëllegen Akt“: Zweimal 10.000 Euro

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LUXEMBURG - Ab kommenden Jahr sollen die neuen Bestimmungen zum „bëllegen Akt“ gültig sein. Der Gesetzentwurf wird nun eingereicht.

Zuerst sollte er im Zeichen des staatlichen Sparpakets ganz abgeschafft werden, dann strich die Regierung die umstrittene Sparmaßnahme. Nun soll der „bëllegen Akt“ in abgeänderter Form weiterbestehen. Am Mittwoch stellten Finanzminister Luc Frieden und Wohnungsbauminister Marco Schank den entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Logo" class="infobox_img" /> 20.000 Euro werden in Zukunft nur noch zur Hälfte sofort und integral ausbezahlt. (Foto: Tageblatt-Archiv)

Der billige Akt das ist ein staatliches Kreditguthaben von 20.000 Euro für Haushalte, die sich eine Eigentumswohnung anschaffen. Es soll dazu dienen, Nebenkosten beim Immobilienerwerb, so etwa Notarkosten, zu kompensieren. Der Betrag von 20.000 Euro bleibt erhalten, wird jedoch in Zukunft nur noch zur Hälfte sofort und integral ausbezahlt. Wieviel vom restlichen Guthaben dem Hauserwerber zusteht, hängt davon ab, wie energiesparend die neue Immobilie sein wird und wieviel der neue Hausherr investiert, um die Energieeffizienz zu erhöhen.

Die neue Gesetzgebung ziele auf Umweltschutz und Energiesparen, auf die Förderung des Handwerks und auf soziale Ausgewogenheit, komme sie doch nach wie allen Haushalten zugute.
Steuerliche Vergünstigungen gibt es in Zukunft auch für Promotoren, die Mietwohnungen bauen. Rund 80 Prozent der Investitionen können innerhalb von acht Jahren abgeschrieben werden. Den Drei-Prozent-Mehrwertsteuersatz können in Zukunft auch die Besitzer von Häusern für Renovierungsarbeiten beantragen, deren Wohnung jünger als 20 Jahre alt ist.