Dass der Umgang mit Böllern und Feuerwerksraketen nicht ungefährlich ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Trotzdem passieren jedes Jahr an Silvester zahlreiche Unfälle, die auf den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind.
Um die Sicherheitsrisiken einzuschränken, unterliegen der Kauf und Verkauf von pyrotechnischen Artikeln einer Reihe von Sicherheitsbestimmungen. Nur Artikel der Klasse I und II (Kleinst- und Kleinfeuerwerk) dürfen zu Unterhaltungszwecken verkauft werden. Artikel der Klasse III, IV und T2 dürfen nur an Erwachsene mit einer besonderen Ausbildung im Bereich Pyrotechnik veräußert werden.
Das Mindestalter für den Kauf von Feuerwerkskörpern liegt laut Polizei bei 16 Jahren (geregelt durch ein Gesetz von 1881).
Verkäufer dürfen maximal 100 kg pyrotechnische Artikel der Klassen I und II – darunter fallen vor allem sogenannte Amorces und Tretknaller sowie kleinere Raketen, Feuertöpfe, Feuerwerksbomben und Feuerwerksröhren – in ihrem Verkaufsraum lagern. Davon müssen 80 kg in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt werden, in der Auslage dürfen nur maximal 20 kg liegen.
Verbraucher trägt Verantwortung
Wenn die Verkäufer all diese Regeln beachten, können sie für eventuelle Schäden, die durch Feuerwerksraketen entstehen, auch nicht haftbar gemacht werden.
Die Verantwortung trägt dann der Nutzer, denn den Leuten ist es selbst überlassen, was sie an Silvester abfeuern. Wenn ein Schaden entsteht, sei es Sachschaden oder Verletzungen, wird von der Polizei eine Untersuchung eingeleitet, die klärt, welche Arten von Feuerwerkskörpern benutzt wurden und wie es zu dem Schaden gekommen ist. Derjenige, der den Böller abgefeuert hat, trägt die Schuld am entstandenen Schaden und wird haftbar gemacht, ob es sich nun um eine Rakete aus einem luxemburgischen Supermarkt oder einen Böller aus einem anderen Land handelt. Police/vpt/LL
Sicherheitstipps für Feuerwerk
Feuerwerkskörper und Knaller gehören für viele Menschen an Silvester einfach dazu.
Für den sicheren Umgang mit Raketen, Böllern und Wunderkerzen sollte man aber einige Hinweise beachten.
Hier einige Sicherheitstipps von Polizei und Verbraucherschützern:
– Feuerwerkskörper sollten an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahrt werden, der für Kinder unzugänglich ist.
– Gebrauchsanweisung aufmerksam durchlesen und befolgen.
– Knaller nur im Freien abbrennen.
– Nicht explodierte Knaller („Versager“) dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet und defekte Knaller dürfen nicht repariert werden. Stattdessen sollte man sie nach etwa fünf Minuten mit Wasser übergießen und so unschädlich machen.
– Um Hörstürze oder einen Tinnitus zu vermeiden, sollte man Gehörschutz verwenden. Explodierende Knallkörper können im näheren Umkreis einen Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel erreichen.
– Raketen immer senkrecht und von einem sicheren Standort aus abfeuern – etwa aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr, die mit Sand oder Erde befüllt sind. Niemals aus der Hand starten lassen oder auf Menschen zielen.
– Genügend Abstand (mindestens 30 Meter) zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Kraftfahrzeugen einhalten
– Feuerlöscher bereithalten.
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