Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion von Verbraucherschutzorganisationen aus zehn Ländern gegen die geltenden Garantiebestimmungen von Apple hat sich nun auch der „Lëtzebuerger Konsumentenschutz“ zu Wort gemeldet. „Apple Sales International“, der für Standorte und Verkäufe in Europa verantwortlich ist, betrüge die Kunden in Sachen Rechte auf Garantieleistungen, heißt es in einer Mitteilung von Montag. Das Unternehmen Apple gewährleistet den Kunden Recht auf ein Jahr Vertragsgarantie, die kostenlos ist. Wer diese verlängern will, muss für den „AppleCare Protection Plan“, der die Garantie um zwei Jahre verlängert, zusätzlich zahlen. Diese Garantieleistungen können, je nach Produkt, mehr als 340 US-Dollar betragen. Innerhalb von 30 Tagen muss man sich dafür entscheiden, ansonsten verfällt sie. Und genau hier liegt der Hacken, so die luxemburgischen Verbraucherschützer. Denn in diesem Punkt liegt Apple im Widerspruch zur aktuellen Gesetzgebung.
Auf der Webseite „http://store.apple.com/lu“, wo Einwohner aus Luxemburg Apple-Geräte bestellen können, werden die rechtlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz in Luxemburg ignoriert, heißt es. Dieser besagt, dass die Garantie per Gesetz zwei Jahre beträgt. Darüber hinaus müssen die Garantiebestimmungen klar und verständlich sein und dürfen nicht die gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen oder sie minimieren, so die ULC.
Im Fall eines Defekts nimmt sich Apple das Recht vor zu entscheiden, ob das Gerät repariert, umgetauscht oder der Kunde den Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Dieses Recht, so die Verbraucherschützer aus Luxemburg, liege aber ganz klar beim Kunden und nicht beim Unternehmen.
Undurchschaubarer „Vorschriften-Dschungel“
Laut Verbraucherrecht muss der Verbraucher nicht beweisen, dass ein technischer Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs existiert hat, wenn das Problem innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf festgestellt wird. Danach kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, genau das zu beweisen, was sich jedoch nicht immer als leicht erweist. Die ULC fragt in diesem Sinne, „warum hebt ‚Apple Sales International‘ diese Vorzüge seiner Garantiebestimmungen nicht explizit hervor, anstatt die Rechte der Verbraucher zu „verstecken“, die ihnen per Gesetz (doch) zustehen?“
Der Grund für die gemeinsamen Aktion der europäischen Verbraucherschützer geht auf ein Urteil der italienischen Behörden für Wettbewerbsschutz vom 21. Dezember 2011. Dort wurde Apple Sales International gemeinsam mit zwei weiteren Unternehmen zu einer Strafzahlung von 900.000 Euro verdonnert.
Der ULC hat eine formelle Beschwerde bei „Apple Sales International“ am 12. März 2012 eingereicht. Darin fordern die Verbraucherschützer, die Bestimmungen auf der Web-Seite für den Verkauf in Luxemburg gesetzeskonform zu ändern. Falls keine entsprechende Vorschläge des Unternehmens bei ULC binnen 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde eingehen, behalten sich die Luxemburger Verbraucherschützer das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Apple einzuleiten.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können