Romain Durlet
Ein Fall mit internationalem Hintergrund, wobei einer der Drahtzieher ein Professioneller gewesen sein soll.
So ging die Rede von einem der „Paten“ des Geschäftes, der in Amerika wegen Drogenhandels zu lebenslänglichem Zuchthaus plus 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Das Geld, das aus dem Drogenverkauf herrührte, wurde von der Schweiz aus auf ein Luxemburger Konto überwiesen, von wo aus die Beträge nach Amerika, Irland und Liechtenstein weitergeleitet wurden.
Der Luxemburger Anwalt hatte fünfmal Geld auf seinem Konto entgegengenommen, so hieß es, und habe es weitervermittelt. Dabei handelte es sich um Überweisungen, für die er selbst 46.000 Euro für seine Dienste einsteckte.
Schon ein Dutzend Jahre alt
Die Affäre geht bereits auf die 90er Jahre zurück. Der Anwalt gab vor Gericht an, nichts von Drogengeldern gewusst zu haben. Seine Klientin habe ihm glaubhaft erklärt, dass es sich bei den Transaktionen um Gelder, die aus einer Erbschaft herrührten, handelte. Nach der Prüfung der über 1.000 Seiten umfassenden Akte und nach drei Verhandlungstagen fällte die 13. Strafkammer unter dem Vorsitz von Mylène Regenwetter am Donnerstag ihr Urteil: Der Anwalt wurde zu drei Jahren Gefängnis (die Staatsanwaltschaft hatte nur zwei Jahre beantragt) mit Aufschub und 8.000 Euro verurteilt. Zudem wird er die 46.000 Dollar zurückzahlen müssen.
Sein Anwalt, Me Romain Lutgen, erklärte nach dem Urteilsspruch der Presse, dass sein Mandant selbstverständlich Berufung gegen das vorliegende Urteil einlegen wird.
Sein Klient sei hereingelegt worden und habe in gutem Glauben gehandelt. Affaire à suivre.
De Maart

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