Seit 2009 können öffentliche Verwaltung öffentliche Aufträge auf dem entsprechenden Internet-Portal veröffentlichen. Nun soll den potenziellen Auftragnehmern auch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Unterlagen elektronisch einzureichen. Das sieht das großherzogliche Reglement vor, dass der Ministerrat am Freitag angenommen hat.
In Zukunft sollen sämtliche öffentliche Aufträge im staatseigenen Portal publiziert werden. Die Ausschreibung der öffentlichen Aufträge in den nationalen Zeitung bleibt jedoch weiterhin obligatorisch. Elektronisch abrufbar sind sämtliche Unterlagen zum Auftrag wie etwa das Lastenheft oder die technischen Angaben zum Projekt. Vertrauliche Unterlagen würden jedoch nur auf Papier ausgehändigt, so der staatliche Pressedienst am Freitag nach der Sitzung des Ministerrats. Doch auch die anderen Unterlagen können weiterhin in Papierform zugestellt werden.
Ob die interessierten Unternehmen ihr Angebot elektronisch einreichen können, teilen die Verwaltungen jeweils bei der Auftragsveröffentlichung mit. Die Firmen können ihr Angebot weiterhin auf klassischem Weg unterbreiten.
De Maart

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