Freitag24. Oktober 2025

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Alles deutet auf einen Freispruch hin

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LUXEMBURG - Im Prozess gegen eine 36-jährige Frau, die einen Brand gelegt und ihren Mann mit heißem Wasser verletzt haben soll, deutet alles auf einen Freispruch hin.

Die Rechtsanwältin der Beschuldigten, Alexandra Corre, erklärte, dass man die Verhältnisse der Frau verstehen müsse: Sie saß vier Monate und drei Wochen in Untersuchungshaft.
Während dieser Haft brachte sie ihr zweites Kind zur Welt. Des Weiteren sagte die Rechtsanwältin: „Meine Mandantin hatte Angst, der Sohn ihrer Mitbewohnerin könnte ihr etwas antun. Deshalb ging sie zur Polizei und zeigte den Sohn an, auch weil er angeblich in regelmäßigen Abständen Kokain in der gemeinsamen Küche konsumierte.“ … „Man kann daraus schließen, dass alle Mitbewohner, außer der Beschuldigten, sich aus dem Grund zusammensetzten und alle gegen die 36-Jährige aussagten.“

Die Anwältin plädierte, dass es sich bei dem Vergehen ihrer Mandantin um eine Kurzschlussreaktion gehandelt habe. Sie hätte allerdings geschickter reagieren können. Die Beschuldigte gab die Körperverletzung ihres Mannes zu. Deshalb bat die Rechtsanwältin um ein mildes Urteil.

Vorwürfe abgestritten

Den Vorwurf, die Beschuldigte hätte eine Mitbewohnerin mit einer Schere bedroht, stritt sie ab. Ihre Anwältin plädierte auf Freispruch, wegen mangelnder Beweise. Auch bei diesen Vorwürfen sei von Anfang an bei den Polizeivernehmungen gelogen worden, so die Anwältin weiter. Alle Zeugen wollten sich auf Druck der Mitbewohnerin zusammentun und gegen die Beschuldigte aussagen. Auch die Brandstiftung streitet die Beschuldigte ab. Ihre Anwältin gab auch hier an, dass es nicht ausreichend Beweise gibt, um die Frau zu belasten. Die Zeugenaussagen würden sich widersprechen.

Das Plädoyer von Staatsanwältin Stephanie Neuen war ziemlich konfus. Sie glaubt die Verschwörungstheorie gegen die Beschuldigte nicht. Dass alle Beteiligten sich zusammengesetzt haben, könne sie sich nicht vorstellen.
Auf diese Behauptung hin griff der Präsident der neunten Kriminalkammer, Prosper Klein, ein. Die Verschwörungstheorie wäre eher plausibler als nicht plausibel.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angriff mit der Schere und die Brandstiftung einen Freispruch. Nur bei der freiwilligen Körperverletzung mit dem heißen Wasser wurde eine Haftstrafe von drei Jahren mit möglicher Bewährung beantragt. Am 16. März wird das Urteil gesprochen.