Carlo Kass
Bei seiner Befragung bestätigte der Bürgermeister, dass am Tag der Eröffnung am 1. September 2006 das „Agrément“ des Familienministeriums noch nicht vorlag. Dieses wurde erst am 12. September 2006 mit Gültigkeit ab dem 15. September ausgestellt. Auch sagte er, dass vonseiten der Gemeinde keine spezifische Sicherheitskontrolle durchgeführt wurde. Man habe seit 1994 mit Jean-Marie W. einen Sicherheitsbeauftragten, dem man in diesem Punkt voll vertraute, zumal es sich bei dem umgebauten Klassenraum, der später als Lehrerzimmer genutzt wurde, um keine substantiellen baulichen Änderungen gehandelt habe. Man habe bei Jean-Marie W. auch eine gewisse Erfahrung vorausgesetzt, da die Gemeinde ein Jahr früher eine Kinderstätte in Heisdorf eröffnet hatte, die ohne Probleme lief.
Auf die Frage, ob er von den Problemen wusste, meinte der Bürgermeister, dass die vor der Eröffnung bereits aktive Direktionsbeauftragte Emilie K. nie mit ihm über ein Problem der Raumteilung gesprochen habe.
Für ihn seien die Schränke vorher also nie ein Thema gewesen, er habe sie nicht einmal bemerkt, so Jean-Pierre Klein weiter, der sich von Me Gaston Vogel, der immer wieder auf Artikel 18 des Gesetzes der „Maison relais“ hinwies, der klar die Verantwortung des Betreibers stipuliert, dann aber sagen lassen musste, dass sie spätestens am 2. Oktober 2006, am Tag des tödlichen Unfalls, für alle Anwesenden ein Thema wurden.
Zeuge am Verlassen des Saales gehindert
Die Angehörigen und Sympathisanten des kleinen Lucas, die zum Zeichen der Solidarität alle den gleichen Schal trugen, hatten neben den Angeklagten, Anwälten und Presseleuten den für einen solchen Prozess viel zu kleinen Gerichtssaal besetzt, in dem es fast kein Durchkommen mehr gab. So wurde der Zeuge Klein auch beim Verlassen des Saals von einem scheinbar besonders aufgebrachten Mitglied dieser Freunde des Opfers und der Hinterbliebenen behindert, so dass sein Anwalt und die anwesende Polizistin ihm eine Bahn brechen mussten.
Zuvor hatte Jean-Pierre Klein auf die Tragik des Zwischenfalls hingewiesen und den Hinterbliebenen im Namen des gesamten Schöffenrates seine Betroffenheit über den Unfall ausgesprochen.
In seinen Aussagen führte der danach gehörte kommunale Sicherheitsbeauftragter Jean-Marie W. die Raumtrennung mit den Schränken auf den Wunsch der Erzieher zurück. Deshalb habe er auch mit dem Gemeindearbeiter Romain E. die Standfestigkeit überprüft. Dies steht aber im Widerspruch mit der Aussage des Erziehers Paul Z., der ihn bei diesem sogenannten Test überhaupt nicht gesehen haben will.
Wer brachte die Schränke in Position als Raumteiler?
Romain E. wiederum behauptet, die Schränke nicht in diese Position gebracht zu haben, obwohl Paul Z. aussagt, Romain E. habe die Idee gehabt, die Schränke als Raumtrennung zu nutzen, weil das Anbringen eines Vorhangs an der falschen Decke nicht möglich sei. Er habe noch darauf gehalten, dass die Schränke fixiert werden sollten und ging später davon aus, dass dies geschehen sei.
Paul Z. war sich bei seiner Aussage am Donnerstag jedenfalls sicher, dass es der Gemeindearbeiter Romain E. war, der die Schränke in die Position brachte, in der sie beim Unfall standen.
Nächsten Mittwoch muss das Gericht herausfinden, wem man Glauben schenken kann.
De Maart
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