Montag17. November 2025

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6000 Resümees in wenigen Monaten

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Luxemburgs Referenzärzte haben seit Sommer bereits 6.000 Patienten-Resümees angelegt. Die Einführung des Vertrauensarztes ist ein Kernelement der Gesundheitsreform.

Referenzarzt oder Vertrauensarzt – mit der Gesundheitsreform wurde quasi eine neue Vertrauensperson für den Patienten geschaffen. Diesem Arzt fällt die Aufgabe zu, seinen Patienten durch das Gesundheitssystem zu begleiten, ihn vor allem vor wichtigen Entscheidungen zu beraten.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Referenzarztes besteht in der Erstellung einer Art Patientenakte, eines Patientenresümees. Darin enthalten vermerkt werden unter anderem die vom Patienten benötigten Arzneimittel, die bisher verschriebenen Therapien und Analysen und andere relevante, medizinische Angaben zum Gesundheitszustand des Patienten. Seit Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen im Juli seien bereits 6.000 Patientenresümees erstellt worden, so Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo (LSAP) am Dienstag.

Zielgruppen

Zielgruppe der Referenzärzte sind chronisch Kranke und Personen ab 70 Jahre, rund 60.000 Personen. Ein Patientenresümee können sich jedoch auch andere Patienten erstellen lassen. Eine Pflicht für den Patienten, sich einen Referenzarzt auszuwählen, gibt es nicht. Der Patient hat nach wie vor die freie Ärztewahl. Das gilt auch, nachdem er sich für einen Referenzarzt entschieden hat.

Das Resümee erstellt der Arzt zusammen mit dem Patienten. Dieses wichtige Dokument darf jedoch nur der Patient an einen weiteren Arzt weiterreichen. Die Mehrarbeit des Referenzarztes wird extra vergütet. Der Tarif für das entsprechende Treffen beträgt 95,50 Euro für chronisch Kranke bzw. ältere Patienten. Für alle anderen sind es 54,30 Euro.

Eigenbeteiligung von 12 Prozent

Der Patient muss sich mit 12 Prozent an diesen Tarifen beteiligen, den Rest übernimmt die Gesundheitskasse CNS. Diese hat dazu 6 bis 8 Millionen Euro Mehrausgaben jährlich vorgesehen. Das Geld könne jedoch dadurch wieder eingespart werden, dass dank des Patienten-Resümees eine Wiederholung von Analysen oder Untersuchungen vermieden werden, hieß es am Dienstag.

Referenzarzt kann der Allgemeinmediziner, der Internist, der Kinderarzt und der Geriatrie-Arzt sein. Sein Verhältnis zu seinem Referenzarzt regelt der Patient quasi durch eine Konvention. Die kann innerhalb von 12 Monaten nur bei gegenseitiger Einwilligung gekündigt werden. Nach einem Jahr reicht eine einseitige Kündigung.

Die Gesundheitsreform trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Der Referenzarzt sollte bereits am 1. Januar eingeführt werden, wurde jedoch wegen Unstimmigkeiten bei der Tarifbildung hinausgezögert.