Die Krise ist an Luxemburg nicht spurlos vorübergegangen. Ein Indiz hierfür sind, wie Familienministerin Marie-Josée Jacobs gestern vor Journalisten erklärte, die Statistiken der hiesigen Sozialämter. Zum 23. November wurden in Luxemburg insgesamt 18.278 Empfänger des garantierten Mindesteinkommens RMG gezählt, die Anträge zum Erhalt einer Teuerungszulage stiegen von 7.580 im Jahr 2002 auf 20.112 im November vergangenen Jahres.
Oft hätten diejenigen Menschen, die durch verschiedene Lebensumstände in eine soziale, finanzielle oder materielle Notlage geraten seien, so Jacobs, Schwierigkeiten, schnell und einfach Hilfe zu finden. Auch weil die Hilfe bislang nicht überall im Land – sowohl qualitativ als auch quantitativ – die gleiche war. Dies soll mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2009 über die Reorganisation der Sozialhilfe, das am kommenden 1. Januar in Kraft tritt, besser werden.
Recht auf Sozialhilfe
Die Neuregelung, mit der ein Recht auf Sozialhilfe geschaffen wird (was die Möglichkeit einer Berufung beinhaltet), hat zum Ziel, jedem Bürger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig seine Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Das Gesetz soll eine harmonisierte und kohärente, vor allem auch eine professionelle Arbeit im ganzen Land ermöglichen. Zu diesem Zweck wird die Zahl der kommunalen Sozialämter mit dem neuen Jahr von derzeit mehr als 100 auf 30 reduziert werden. Dabei sind die Verantwortlichen davon ausgegangen, so Innenminister Jean-Marie Halsdorf, dass die Untergrenze für ein effizient arbeitendes Sozialamt bei 6.000 Einwohnern liege.
Herausgekommen ist die unten aufgeführte Aufteilung, die auch vom Städte- und Gemeindesyndikat Syvicol positiv bewertet wird, wie deren Präsident Dan Kersch am Dienstag unterstrich.
Die von den jeweiligen Sozialämtern angebotene Hilfeleistung kann jegliche Form annehmen und reicht je nach Situation vom einfachen Rat bis zur Komplettbetreuung. Ein besonderer Akzent wird dabei auf Sozialbetreuung gelegt, wie Dan Kersch erklärte. In diesem Sinne wird jeder Fall individuell von einem Sozialarbeiter untersucht und die betroffene Person gegebenenfalls an spezialisierte Dienstleister weitergeleitet.
Die Sozialämter in den Gemeinden
– Befort (für die Gemeinden Bech, Berdorf, Consdorf, Reisdorf)
– Bascharage (und Küntzig)
– Bettemburg (Frisingen, Roeser)
– Contern ( Sandweiler, Schüttringen, Weiler-la-Tour)
– Differdingen
– Düdelingen
– Echternach (und Rosport)
– Esch/Alzette
– Ettelbrück (Bettendorf, Bourscheid, Colmar-Berg, Diekirch, Erpeldingen, Feulen, Mertzig und Schieren)
– Grevenmacher (für die Gemeinden Biwer, Flaxweiler, Manternach, Mertert, Mompach und Wormeldingen)
– Hesperingen
– Hosingen (für die Gemeinden Clerf, Consthum, Eschweiler, Heinerscheid, Hoscheid, Kiischpelt, Munshausen, Putscheid, Tandel, Ulflingen, Vianden, Weiswampach und Winkringen)
– Junglinster (Betzdorf und Niederanven)
– Kayl (und Rümelingen)
– Larochette (Ermsdorf, Fischbach, Heffingen, Medernach, Nommern, Waldbillig)
– Luxemburg
– Mamer (Bartringen, Dippach, Kehlen, Kopstal, Leudelingen, Reckingen-Mess)
– Mersch (Bissen, Böwingen/Attert, Lintgen, Tüntingen)
– Mondorf (und Dalheim)
– Monnerich
– Petingen
– Redingen (Bous, Bürmeringen, Lenningen, Schengen, Stadtbredimus, Waldbredimus und Wellenstein)
– Sassenheim
– Schifflingen
– Steinfort (Garnich, Hobscheid, Koerich, Simmern)
– Steinsel (Lorentzweiler)
– Strassen
– Walferdingen
– Wiltz (Bauschleiden, Esch-Sauer, Goesdorf, Heiderscheid, Lac de la Haute-Sûre, Neunhausen, Winseler)
De Maart
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