RusslandWiderspruch abgelehnt: US-Reporter Gershkovich muss in U-Haft bleiben

Russland / Widerspruch abgelehnt: US-Reporter Gershkovich muss in U-Haft bleiben
US-Journalist Evan Gershkovich vor einem Moskauer Gericht Foto: AFP

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Der in Russland wegen Spionagevorwürfen inhaftierte US-Journalist Evan Gershkovich muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht habe einen Widerspruch von Gershkovich gegen die Verlängerung seiner U-Haft bis Ende März zurückgewiesen, teilte der Pressedienst der Moskauer Gerichte am Dienstag im Onlinedienst Telegram mit. Der Journalist bleibe bis zum 30. März in Haft und damit insgesamt mindestens ein Jahr in einem russischen Gefängnis.

Der Wall Street Journal-Reporter war Ende März vergangenen Jahres während einer Recherchereise im Ural vom Geheimdienst FSB festgenommen worden. Gershkovich wird Spionage vorgeworfen, ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft. Der Reporter, seine Familie, sein Arbeitgeber und die US-Behörden weisen die Anschuldigungen zurück.

Die USA haben den Kreml wegen Gershkovichs Inhaftierung, die sich am 29. März zum ersten Mal jährt, scharf kritisiert. „Die Anschuldigungen gegen Evan sind unbegründet“, sagte die US-Botschafterin in Russland, Lynne Tracy, am Dienstag vor dem Gericht. „Die russische Regierung hat Evan nur deshalb eingesperrt, weil er über Nachrichten berichtet hat“, sagte die Botschafterin, die auch an der Anhörung teilnahm.

Die russische Justiz hat keine Belege für ihre Anschuldigungen veröffentlicht. Das juristische Verfahren gegen Gershkovich wurde als geheim eingestuft. Er ist der erste westliche Journalist, der seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 in Russland wegen Spionageverdachts festgenommen wurde.

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte Anfang des Monats gesagt, er würde Gershkovich gerne als Teil eines Gefangenenaustausches freigelassen sehen. In einem Interview mit dem rechten US-Moderator Tucker Carlson sagte Putin, die Gespräche zwischen Russland und den USA über einen möglichen Austausch seien im Gange. Putin machte deutlich, die Freilassung eines Russen, der in Deutschland wegen des Mordes an einem tschetschenischen Dissidenten inhaftiert ist, sei Bedingung dafür.

Washington hat Moskau vorgeworfen, US-Bürger aufgrund unbegründeter Anschuldigungen festzunehmen, um sie als „Druckmittel“ für die Freilassung von im Ausland verurteilten Russen zu nutzen. Unterdessen teilte der russische Geheimdienst FSB am Dienstag mit, eine US-russische Doppelstaatsbürgerin sei in Jekaterinburg wegen des Verdachts auf Hochverrat festgenommen worden – dort war auch Gershkovich festgenommen worden. Die Frau mit Wohnsitz in Los Angeles habe ukrainischen Organisationen geholfen, Gelder zu sammeln, um unter anderem medizinische Artikel, Ausrüstung und Munition für die ukrainischen Streitkräfte zu kaufen.

Der FSB erklärte, die 33-Jährige habe „gegen die Sicherheit unseres Landes“ gehandelt und während ihres Aufenthalts in den USA die ukrainische Armee unterstützt. Nach den seit Beginn der russischen Militäroffensive gegen die Ukraine verschärften Gesetzen wird Hochverrat mit bis zu lebenslanger Haft bestraft.

Derweil lehnte das Oberste Gericht der russischen Region Tatarstan am Dienstag den Antrag der inhaftierten US-russischen Journalistin Alsu Kurmasheva nach Angaben ihrer Arbeitgeber ab, aus gesundheitlichen Gründen aus der Untersuchungshaft in den Hausarrest verlegt zu werden. Das Gericht habe angeordnet, dass sie bis zum 4. April in Haft bleiben müsse, berichtete ihr Arbeitgeber Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL).

Kurmasheva, eine in Prag lebende Redakteurin, war im Oktober festgenommen worden, als sie wegen eines familiären Notfalls in Russland war. Der Journalistin wird vorgeworfen, sich nicht als „ausländische Agentin“ registriert und gegen die strengen russischen Gesetze zur Militärzensur verstoßen zu haben, hieß es von ihren Arbeitgebern.