Das berichtet die Zeitung „La Meuse“ in ihrer Mittwochsausgabe. Die Erwischten müssen, wenn sie nicht auf zwei vorher verschickte Mahnungen reagieren, nicht nur den Fahrpreis erstatten, sondern darüber hinaus eine Zusatzgebühr von 200 Euro an den vollstreckenden Gerichtsvollzieher entrichten. Die Eintreibung der Strafgelder gilt rückwirkend auf alle Vergehen ab 2005.
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