Das Handelsgericht Luxemburg entschied am Montag über die Beträge, die den Gläubigern der insolventen Landsbanki Luxembourg S.A. zustehen. In Frage kommen dabei, Gläubiger deren Guthaben nicht abgesichert waren. Der Insolvenzverwalter muss gute Arbeit geleistet haben, reichen doch die von ihm eingetriebenen Außenstände, um sämtliche Forderungen der Gläubiger befriedigen. Über die Beträge ist bisher nichts gewusst. Der Insolvenzverwalter muss dem Gericht noch eine Liste mit den zu entrichtenden Beträge vorlegen.
Das Gericht hatte am 12. Dezember 2008 die Auflösung der insolventen, isländischen Bank verfügt.
De Maart

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