Finger weg von falschem Wunderkreisel

Finger weg von falschem Wunderkreisel

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

"Pokémon Go" war gestern. Jetzt sausen die "Fidget Spinner" zwischen den Fingerspitzen. Die Spielzeuge aus Plastik und Metall bergen aber auch Gefahren. Eine Behörde aus Luxemburg erklärt worauf man beim Kauf achten soll.

An manchen Tagen kann Vinnie Spolidoro es einfach nicht lassen. Dann sitzt der Zwölfjährige im Unterricht und holt dieses kleine Spielzeug heraus, das aussieht wie eine Kreuzung aus Propeller, Ninja-Wurfstern und Ersatzteil aus der Eisenwarenabteilung im Baumarkt. Er hält es zwischen zwei Fingerspitzen, gibt einen kräftigen Schwung und schon dreht sich der „Fidget Spinner“. Nach dem Zauberwürfel, Finger-Skateboards und Spielzeug-Schleim haben die Spinners in den USA bei Kindern einen ziemlichen Hype ausgelöst. Auch in Luxemburg liegen die Kreisel voll im Trend.

10 oder 20 Sekunden zwirbelt ein Spinner für gewöhnlich – vorausgesetzt, er kann so lange auf der Fingerkuppe balanciert werden. Beim Drehen erzeugen Spinners teils Muster oder Bilder, neue Modelle blitzen auf oder leuchten im Dunkeln. Videos im Internet zeigen auch Exemplare, die minutenlang frei drehen. Man bekommt die Kreisel für wenig Geld in den Geschäfte, im Online-Handel gibt es aber auch Edel-Modelle für umgerechnet mehrere Hundert Euro.

ILNAS warnt

Das „Institut Luxembourgeois de la Normalisation, de l’Accréditation, de la Sécurité et qualité des produits et services“ (ILNAS) warnt am Mittwoch, worauf beim Kauf und bei der Benutzung achten sollte. Das Spielzeug muss eine CE-Kennzeichnung haben. Mit dieser Aufschrift garantiert der Fabrikant die Sicherheit seines Produktes. Auch sollten Adresse und Name der Fabrik oder des Importeurs auf der Verpackung vermerkt sein.

Die „Spinner“ sind nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Eltern sollten in jedem Fall überprüfen, ob sich Teile des Spielzeugs lösen könnten. Durch die Kleinteile droht ein Erstickungsrisiko, wenn sie verschluckt werden. Für weitere Informationen verweist die ILNAS auf die Seite www.portail-qualite.public.lu.

Der Spinners-Hype mag erst ein paar Wochen alt sein, doch die Idee dazu hatte Catherine Hettinger bereits in den 80er Jahren. 1997 meldete sie ein entsprechendes Patent für das Spielzeug an, das junge Kinder ablenken und beruhigen soll. Weil ihr Patent auslief, verdient sie an den vielen Spinners-Fans heute allerdings kein Geld.