Sex-Wirt kommt 16 Jahre hinter Gitter

Sex-Wirt kommt 16 Jahre hinter Gitter
(dpa)

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Vor der Kriminalkammer wurde gestern ein 49-jähriger Mann unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigungen zu einer Haftstrafe von 16 Jahren, davon sechs auf Bewährung, verurteilt.

Zu einer ersten Tat soll es am 25. Juli 2010 gekommen sein. In der „Taverne Battin“ in Niederkorn soll der Angeklagte eine heute 24 Jahre alte Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Fast ein Jahr später, zwischen April und August 2011, kam es dann zu einem zweiten Zwischenfall.

Der Angeklagte soll in dieser Zeitspanne eine heute 26-Jährige vergewaltigt und gegen ihren Willen eingesperrt haben.
Die 24-Jährige erklärte vor dem Richtergremium, dass sie damals auf der Suche nach Arbeit war. In dieser Kneipe habe sich der Geschäftsführer und heutige Angeklagte damit einverstanden erklärt, dass sie dort als Bedienung arbeiten könnte. Am späten Abend hätten Kunden die Frau zu einem Striptease gegen Bezahlung angestiftet.

Zu diesem Akt sei es dann auch gekommen. „Nachdem die Kunden das Lokal verlassen hatten, wollte ich mich einen Moment ausruhen und der Betreiber des Lokals setzte sich zu mir. Dort hat er mich angefasst und mich dazu gezwungen, meine Unterwäsche auszuziehen“, so die betroffene Frau anlässlich des Prozesses. Im Detail schilderte sie, wie es zum Analverkehr kam.

Im Zimmer eingesperrt

Auch die zweite Frau betonte im Zeugenstand, dass die Zeit, in der sie in dieser Bar gearbeitet hat, eine Horrorzeit für sie gewesen sei. „Ich war eigentlich nur auf der Suche nach Arbeit. Der Betreiber des Lokals hat mir den Vorschlag gemacht, dass ich in einem Zimmer im ersten Stockwerk kostenlos wohnen könnte und als Gegenleistung in der Bar arbeiten sollte.

An manchen Tagen hat der Mann mich in dem Zimmer eingesperrt. Es kam an einem Abend sogar so weit, dass der Angeklagte zu mir ins Zimmer kam und mich dort zum Oralverkehr gezwungen hatte. An anderen Tagen hat er mich sogar zum Sex gezwungen“, so die Frau im Zeugenstand.

Nie habe sie das Zimmer verlassen können, außer um in der Bar zu helfen. Außerdem habe sie Angst gehabt.
„Nie konnte ich aus dem Haus flüchten, ohne dass er es bemerkt hätte. Entweder waren Kunden im Lokal oder er war anwesend. Auch wenn ich damals im Besitz eines Handys war, hatte ich Angst, er würde mich dabei erwischen, dass ich mich einer Drittperson anvertraue“, erklärte das Opfer.

Arbeitskleidung: „Tiefes Dekolleté“

Laut der Frau habe der Betreiber sie auch mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, wenn sie ein Bier nicht richtig zapfte. Angeblich stellte der Angeklagte auch die Bedingung, dass das Personal freizügig zur Arbeit kommen sollte.
Aus den Ermittlungen geht hervor, dass eine Jeans und ein Rollkragenpullover in der Kneipe tabu waren. Gern gesehen waren ein kurzer Rock und ein tiefes Dekolleté.

Der Angeklagte seinerseits betonte im Zeugenstand, dass er niemals die Absicht hatte, eine der Frauen zu vergewaltigen. Daraufhin antwortete die Vorsitzende der Kriminalkammer Sylvie Conter: „Dir pakt all Fra un, déi Iech an d’Gräpp leeft.“

Der Mann selbst sprach von einigen Belästigungen. Er habe dabei aber nie einen Hintergedanken gehabt. „Wenn die Frauen mich gebeten haben, aufzuhören, tat ich dies auch immer. Deswegen versteh ich nicht, warum die Frauen mich wegen Vergewaltigung angezeigt haben“, so der Beschuldigte im Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren gegen den Mann.

Gestern nun wurde er aber zu 16 Jahren Haft verurteilt, sechs davon auf Bewährung mit Auflagen. Darüber hinaus muss er den Opfern 31.500 Euro Schadenersatz zahlen.