Samstag1. November 2025

Demaart De Maart

„Lasst micht in Ruhe“

„Lasst micht in Ruhe“

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Am 27. Januar und am 17. August 2013 kam es zu Messerstechereien in der Hauptstadt. Die beiden Fälle wurden am Donnerstag vor Gericht verabschiedet.

Ein Mann sollte einem anderen Mann Drogen verkaufen. Letzterer zog allerdings dann ein Messer und stach zu. Beide Männer, 38 und 28 Jahre alt, kannten sich nicht. Der 38-jährige Hauptangeklagte wurde am Donnerstag zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Der andere Mann muss sechs Monate ins Gefängnis.

Der 38-jährige Mann hatte anlässlich des Prozesses im Zeugenstand erklärt: „Ech kéint Iech jo zielen, ech hätt eng schwéier Kandheet hannert mer an dat Üblecht, wat déi meescht hei vu sech ginn. Mee dat stëmmt alles net. Et war net nëmme versichten Doudschlag, mee versichte Mord, well ech déi Dot geplangt hunn. Gitt mer meng Strof a loosst mech mat Rou.“

8.000 Euro Schadensersatz

Am gleichen Tag wurde ein 29-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren, davon acht auf Bewährung, verurteilt. Er soll am 27. Januar gegen 23.45 Uhr einen anderen Mann in der hauptstädtischen rue des Bains mit einem Messer schwer verletzt haben. Die Stichverletzung befand sich im linken Thoraxbereich, drei Millimeter von der Halsschlagader entfernt.

Laut dem Ermittler hatte der Angeklagte anlässlich seiner ersten Vernehmung ausgesagt, das Opfer habe ihm seinen Geldbeutel und sein Mobiltelefon klauen wollen. Die Tatwaffe war ein kleines Küchenmesser. Zudem muss der Beschuldigte seinem Opfer 8.000 Euro Schadensersatz zahlen.