Donnerstag6. November 2025

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„Der alltägliche Wahnsinn“

„Der alltägliche Wahnsinn“
(Isabela Finzi)

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Am Donnerstag wurde vor dem Strafgericht am Tribunal Diekirch ein Verkehrsunfall mit Todesfolge verhandelt, der sich am 21. Dezember 2013 ereignete.

Die Fakten des am am Donnerstag zum vierten Mal vor dem Strafgericht am Tribunal Diekirch zur Verhandlung ausgerufenen Verkehrsunfalls mit Todesfolge gehen auf den 21. Dezember 2013 zurück, als der Fahrer eines Lieferwagens beim Überholen zwischen Grosbous und Eschdorf einen ihm entgegenkommenden Wagen übersah.

Es kam zum frontalen Zusammenstoß, bei dem die damals 25-jährige Fahrerin noch am Unfallort verschied.

Der Anwalt des Fahrers, der vom Lieferwagen überholt und nun auch angeklagt wurde, bedauerte am Donnerstag die Tatsache, dass es nicht mehr möglich ist, nach all dieser Zeit noch eine genaue Bestandsaufnahme zu einer Expertise zu machen. Es gibt keine Spuren mehr. Er plädierte denn auch für die Aufhebung des Verfahrens gegen seinen Mandanten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Pascal Probst wies darauf hin, dass nur ein Untersuchungsrichter Anklage erheben kann und das Gericht zur Bestimmung einer Beschuldigung einer Präskription von fünf Jahren unterliegt. Die ersten Zeugenaussagen seien klar in Richtung einer Verantwortung des Unglücksfahrers gegangen, dessen Anwalt sich für eine Fortsetzung des Prozesses einsetzte.

Es war dann der Mann, dem vorgeworfen wird, im überholten Fahrzeug Gas gegeben zu haben und möglicherweise damit das Unglücksfahrzeug daran hinderte, sich wieder in der rechten Spur einzureihen, der auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Es war dann der retizente Zeuge, der nicht genau sagen konnte, ob der Beschuldigte beschleunigt hatte.

Dieser behauptete am Donnerstag, dass er den Überholvorgang gar nicht mitbekommen hatte, ansonsten er sicher vom Gas gegangen wäre, um niemand zu gefährden. Es waren dann die Nebenkläger, die ihre Forderungen an den schwerkranken und deshalb nicht anwesenden Hauptangeklagten vorbrachten. Me Trixi Lanners, Anwältin des Opfers, sprach klar von Fahrlässigkeit.

„Toxkäpp“

Me Daniel Baulisch, der Verteidiger des Unglücksfahrers, entschuldigte sich im Namen seines Mandanten bei der Familie der Toten. Er konnte jedoch nicht verstehen, dass der Mitbeschuldigte nach solch einem Kracher den Tatort seelenruhig verließ und erst später wieder auftauchte, statt erste Hilfe zu leisten. Er forderte eine Strafe auf Bewährung für seinen Klienten. Me Christian Bildgen, der Anwalt des Mitbeschuldigten, zeigte anhand von physikalischen Experimenten, dass der Unglücksfahrer mit einem voll geladenen Lieferwagen mit 120 Pferdestärken bei einer Geraden von 210 Metern keine Chance hatte, die anderen Wagen vor der Kurve zu überholen.

Der öffentliche Ankläger Pascal Probst machte klar, dass eine Expertise mangels sicherer Elemente nichts gebracht hätte. Er sprach vom alltäglichen Wahnsinn auf unseren Straßen.

Man habe es hier mit zwei „Toxkäpp“ zu tun, für die der Vertreter der Staatsanwaltschaft jeweils 6 Monate Haft, eventuell auf Bewährung, 3.000 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot von fünf Jahren forderte. Das Urteil wird am 24. September ergehen.

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