Mittwoch5. November 2025

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Betrunkener Raufbold muss zu Fuß gehen

Betrunkener Raufbold muss zu Fuß gehen
(Tageblatt-Archiv)

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Schlechtes Ende einer Party-Nacht in Rives de Clausen: Ein betrunkener Gast entlud seinen Ärger über eine sich nicht öffnende Schranke auf den Parkwächter und zerbeulte in seiner Rage noch den eigenen Wagen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, ist das Fahrzeug erst einmal weg.

In der Nacht zum Samstag sorgte ein unzufriedener betrunkener Gast in Rives de Clausen in Luxemburg für einen Polizeieinsatz. Der Mann hatte zuvor einen Ticket gelöst, die Schranke zum Parkhaus sich aber nicht öffnete. Daraufhin wechselte der Kunde zum nächsten Parkhaus, zog dort ein Ticket, aber auch diese Schranke bewegte sich nicht.

Sichtlich verärgert stieg der Autofahrer aus und verlangte „in einem sehr aggressiven Ton“ vom Parkwächter, die Schranke zu öffnen, schreibt die Polizei am Samstag Nachmittag. Der Mitarbeiter erklärte dem Kunden die Ursachen des Problems, dieser setzte sich anschließend in den Wagen, um rückwärts in Richtung Kasse zu fahren.

Betonpfosten gerammt

Dabei rammte er mehrmals einen Betonpfosten und zerbeulte ordentlich seinen Wagen. Da auch der zweite Anlauf an der Schranke wie der Erste endete und der Kunde sich erneut im Ton vergriff, rief der Parkhausmitarbeiter die Polizei.

Die Beamten sprachen den Mann auf sein Verhalten im Zusammenhang mit dem Parkticket und seinem Alkoholkonsum an. Plötzlich wollte der Kunde nicht mehr der Fahrer gewesen zu sein, doch die Bilder der Überwachungskameras sprachen gegen diese Aussage.

Fahren trotz Fahrverbot

Doch damit nicht genug. Der Mann hatte ordentlich einen über den Durst getrunken. Ein anschließender Atemlufttest ergab, dass er den zulässigen Wert um mehr als das Doppelte überschritten hatte. Weitere Überprüfungen ergaben, dass gegen den Fahrer bereits ein Fahrverbot bestand.

Nachdem der zuständige Staatsnanwalt über den Vorfall informiert wurde, ordnete er die Beschlagnahmung des Autos an.