Besitz von Kinderpornografie

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Ein 48-jähriger und ein 31-jähriger Mann mussten sich wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht verantworten. Ein von den meisten Betroffenen unterschätzter Tatbestand, der immer häufiger vor unseren Gerichten landet.

Dem Jüngeren der beiden Angeklagten wurde vom öffentlichen Ankläger vorgeworfen, 88 Filme und 22.736 Fotos von u.a. Mädchen zwischen 9 und 16 Jahren auf seiner Festplatte gespeichert und sie teilweise über das offene Programm U-Torrent verbreitet zu haben. Er habe damit seine sexuellen Gelüste befriedigt, so die Ermittler im Zeugenstand.

Dem zweiten Mann wurde der Besitz von wenigstens 99 Bildern und 140 Fotos vorgeworfen, die auf seinem PC und einem USB-Stick gefunden wurden. Entdeckt und angezeigt wurde er von Mitbenutzern eines Internetcafés. Bei seiner Interpellation durch die Polizei zeigte er sich überrascht und war sich offensichtlich keiner Schuld bewusst.

Am Donnerstag nun wurde der erste Mann zu 15 Monaten Haft mit integraler Bewährung mit Auflagen sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro und der zweite zu 2 Jahren Haft mit integraler Bewährung mit Auflagen und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Beiden wurde der Kontakt zu Minderjährigen für zehn Jahre verboten.