Freitag7. November 2025

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Arzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Arzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
(dpa)

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Die 27-jährige Sylvie B. wurde mit heftigen Bauchschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Wegen einer Fehldiagnose stirbt sie einen Monat später.

Vor Gericht sollte sich am Dienstag eigentlich ein 52- jähriger Arzt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Allerdings kam es nicht zum Prozess, weil eine Gutachterin nicht erschienen war.

Die Fakten gehen bereits aufs Jahr 2004 zurück. Am 24. Januar wurde die damals 27-jährige Sylvie B. ins Krankenhaus eingeliefert. Sie klagte über heftige Bauchschmerzen. Allerdings konnte der zuständige Arzt nicht sofort diagnostizieren, um welches Problem es sich bei der Frau handelte. In der darauf folgenden Nacht fiel die Frau ins Koma. Sie verstarb am 29. Februar 2004, an jenem Tag, wo sie ihren 28. Geburtstag feiern sollte.

Falsche Diagnose

Später stellte sich heraus, dass die Frau unter einem Dünndarmverschluss („strangulation de l’intestin grêle“) litt und die Ärzte dies nicht herausgefunden haben. Nun, elf Jahre nach den Fakten, sollte es eigentlich zum Prozess kommen, allerdings war gestern eine Gutachterin nicht erschienen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft schlug daraufhin vor, den Prozess trotzdem fortzusetzen. Der Verteidiger der Arztes aber erklärte, dass die Gutachterin unabdingbar für diesen Prozess sei. „Wir wären damit einverstanden, den Prozess ohne die Gutachterin fortzusetzen, wenn das Gericht sich nur auf den schriftlichen Bericht der Frau beruft“, so einer der Verteidiger. Das Gericht aber meinte, dass dies nicht unbedingt objektiv sei. „Wenn wir uns ausschließlich auf den schriftlichen Bericht der Expertin berufen, besteht keine Möglichkeit, der Gutachterin Fragen zu stellen. Dies könnte zum Vorteil sein für die Partei des Beschuldigten“, so die Vorsitzende Sylvie Conter. Nach rund 45 Minuten Diskussionen im Verhandlungssaal zwischen den Verteidigern, den Nebenklägern und der Staatsanwaltschaft wurde schließlich beschlossen, den Prozess bis auf Weiteres auszusetzen.