18 Monate auf Bewährung

18 Monate auf Bewährung
(F.aussems)

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Dem Informatiker Pierre F. war vorgeworfen worden, über einschlägige Online-Tauschbörsen kinderpornografisches Material heruntergeladen und weiter angeboten zu haben.

Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler bei dem 59-jährigen Staatsbeamten, der unter dem einschlägigen Codenamen „Lolita“ unterwegs war, 700 Kinderpornobilder, 107 Pornovideos und 12 Bilder mit Geschlechtsverkehr zwischen Kindern.

Pierre F. war in erster Instanz zu einer festen Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Die Berufungsrichter fuhren diese Strafe auf 18 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2.500 Euro herunter.

Dies aber mit der Auflage einer fünfjährigen Therapie, deren Resultate halbjährig an den Generalstaatsanwalt übermittelt werden müssen. Während dieser Zeit darf der Verurteilte auch weder berufliche noch soziale Aktivitäten mit Minderjährigen wahrnehmen.