Samstag20. Dezember 2025

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Bankgeheimnis soll gelockert werden

Bankgeheimnis soll gelockert werden

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LUXEMBURG - Das Großherzogtum ist bereit, sein Bankgeheimnis zu lockern. Das sagte Finanzminister Luc Frieden in einem Zeitungs-Interview.

Luxemburg ist offenbar bereit, sein Bankgeheimnis zu lockern. „Wir wollen eine verstärkte Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerbehörden“, sagte der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden der „Frankfurter Allgemeinen SonntagsZeitung“ laut Vorabbericht. Er wies darauf hin, dass der internationale Trend hin zu einem automatischen Informationsaustausch gehe, den sein Land – anders als früher – nicht mehr strikt ablehne. Bei diesem Austausch werden Zinserträge von Ausländern automatisch an die Finanzbehörden des Heimatlandes gemeldet.

Die Ankündigung von Frieden gilt als eine politische Kehrtwende. Bisher bremste Luxemburg bei einer stärkeren Kooperation. Jetzt sagte Frieden der Zeitung: „Luxemburg baut nicht auf Kunden, die Steuern sparen wollen.“ Damit geraten Steuersünder in Bedrängnis, die in Luxemburg ihr Geld vor dem Fiskus verstecken. Bisher schützt sie eine anonyme Quellensteuer von 35 Prozent der Zinserträge, die zum großen Teil in ihr Heimatland überwiesen wird, ohne den Namen zu nennen.

Hintergrund ist eine jüngst entbrannte Debatte über die Begrenzung der weltweiten Steuerhinterziehung. Der deutsche Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin forderte in dem Blatt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, härter gegen Luxemburg vorzugehen. „Die Bundesregierung zeigt empört mit dem Finger auf Steueroasen in Übersee“, sagte Trittin. „Dabei liegt das Problem auch vor der eigenen Haustür – mitten in der EU.“ Doch sei Luxemburg nicht allein, auch Österreich nehme eine ähnliche Haltung ein. Und die Niederlande sowie Irland ließen sogenannte Trust-Gewinne gänzlich unversteuert.

Solange es bei Anderen besteht …

Das luxemburgische Bankgeheimnis ist im Gesetz über den Finanzsektor verankert. Es sieht eine Geheimhaltungspflicht vor. Das heißt, dass der Bankkonteninhaber oder Kapitalanleger die Garantie erhält, dass sein Recht auf Wahrung der Privatsphäre im finanziellen Angelegenheiten respektiert wird.

Das luxemburgische Bankgeheimnis wird international anerkannt. Luxemburg hat bisher immer gesagt, am Bankgeheimnis festhalten zu wollen, solange es in anderen Ländern der Europäischer Union und in anderen Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Jersey, Guernsey usw.) fortbesteht.

Anonyme Konten sind in Luxemburg jedoch verboten. Die Banken, Finanzberater, Verwaltungsgesellschaften usw. haben die Pflicht ihre Kunden eindeutig zu identifizieren. Des Weiteren müssen die abgewickelten Geschäfte nachverfolgt werden können. Die persönlichen Daten der Kunden werden aber geschützt.