Von unserer
Korrespondentin
Marisandra Ozolins, Brüssel
Damit hätten insbesondere Touristen, aber auch Geschäftsreisende, die mit ihrem Smartphone oder Laptop in einem anderen EU-Land im Internet surfen, „nun keine Rechnungsschocks mehr zu fürchten“, begrüßte die für Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes die neuen Vorschriften.
Konkret gilt für das sogenannte Daten-Roaming ab Donnerstag automatisch eine monatliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer, sofern der Nutzer keine andere Preisobergrenze – höher oder niedriger – gewählt hat. Diese Möglichkeit mussten laut der Roamingverordnung von 2009 die Mobilfunkanbieter ihren Kunden ab März 2010 geben. Falls der Kunde also nicht reagiert hat, gilt für ihn die Obergrenze von 50 Euro, was zum Beispiel in Luxemburg, wo 15 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten sind, monatlichen Höchstkosten von 57,50 Euro entspricht. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat.
Astronomische Rechnungen
Zudem müssen sie die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, wenn die Obergrenze erreicht ist, es sei denn, der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er im betreffenden Monat die Nutzung von Datenroamingdiensten fortsetzen möchte.
Mit dieser Regelung zieht die EU gegen böse Überraschungen ins Feld, die so manchem Verbraucher Rechnungen in astronomischer Höhe beschert haben. Allein in der jüngsten Vergangenheit erhielt im vergangenen Jahr ein deutscher Reisender, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, die saftige Rechnung von 46.000 Euro präsentiert. Ebenfalls 2009 musste ein im Ausland studierender britischer Student eine Monatsrechnung von 9.000 Euro für Datenroaming begleichen.
Neben der jetzt gesetzlich festgelegten monatlichen Preisobergrenze sinken ab dem 1. Juli auch die Tarife für das Herunterladen von Daten im EU-Ausland, von bisher einem Euro auf 80 Cent (plus MwSt) pro Megabyte (MB). Im nächsten Jahr wird der Preis weiter auf 50 Cent pro MB sinken.
Darüber hinaus werden auch die Roaminggebühren für Telefonate weiter verringert. Ab Donnerstag müssen die Europäer für einen im EU-Ausland getätigten Handy-Anruf nur noch 39 Cent pro Minute bezahlen, gegen bisher 43 Cent. Der Preis für einen im Ausland empfangenen Anruf sinkt seinerseits von 19 auf 15 Cent pro Minute.
Wie für das Datenroaming, wird auch hier jeweils die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Für einen Luxemburger kostet ein zum Beispiel aus Frankreich ausgehender Anruf somit rund 45 Cent und ein eingehender Anruf rund 17 Cent pro Minute. Zum Vergleich, vor fünf Jahren, als die Roamingtarife noch nicht reguliert waren, kosteten beide Telefonate noch 1,20 Euro pro Minute. In anderen EU-Ländern lagen die Tarife teils noch weitaus höher.
Es war die damalige luxemburgische Kommissarin für Informationsgesellschaft, Viviane Reding, die zunächst die Mobilfunkbetreiber dazu aufforderte, freiwillig das Problem zu beheben und für vergleichbare Roamingtarife in der EU zu sorgen. Als das nicht klappte, schlug sie erste Roaming-Preisobergrenzen vor, die vom EU-Rat und vom Europaparlament im Jahr 2007 eingeführt wurden.
De Maart
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