Das Grundsatzurteil zu dem sensiblen Thema löste unterschiedliche Reaktionen aus. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung, die dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen einen hohen Stellenwert einräume.
Die Deutsche Hospiz Stiftung befürchtet dagegen, dass nun Missbrauch Tür und Tor geöffnet seien. Der Marburger Bund mahnte, das Urteil dürfe nicht als Aufruf zum eigenmächtigen Handeln Angehöriger missverstanden werden.
Die Richter sprachen in ihrem Urteil einen Rechtsanwalt frei, der vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Urteil stärkt Selbstbestimmungsrecht
Er hatte der Tochter einer schwer kranken Frau zur passiven Sterbehilfe geraten. Diese hatte daraufhin den Schlauch für die künstliche Ernährung durchgeschnitten.
Der BGH stärkte das Selbstbestimmungsrecht von Patienten. Das Urteil führe für Pfleger, Angehörige und Ärzte zur Rechtssicherheit, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft.
Bisher befanden sich alle Beteiligten bei der Entscheidung über den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme in einem schweren Konflikt, wenn ein Patient so krank war, dass er seinen Willen nicht mehr selbst äußern konnte.
Denn einerseits erlaubte das Betreuungsrecht seit 2009 den passiven Abbruch lebensverlängernder Behandlungen bei Vorliegen eines früher geäußerten oder schriftlichen entsprechenden Patientenwillens.
Nach dem deutschen Strafrecht war es jedoch nach wie vor streng verboten.
In Luxemburg dürfen Ärzte seit März 2009 Sterbehilfe leisten. Erlaubt ist dies allerdings nur bei unheilbar Kranken mit schweren Leiden. Sie müssen außerdem schriftlich festhalten, dass sie sich das Leben nehmen wollen.
(Reuters)
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können