Neuwahl des Bundespräsidenten am 30. Juni

Neuwahl des Bundespräsidenten am 30. Juni

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Die Neuwahl des Bundespräsidenten wird am 30. Juni stattfinden. Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte am Dienstag in Berlin, er habe für diesen Tag die 14. Bundesversammlung einberufen. Der Bundespräsident werde dann erneut für fünf Jahre gewählt, beginnend mit dem Tag nach der Neuwahl.

Lammert wollte die Frage nicht beantworten, ob er selbst als Kandidat für die Nachfolge des am Montag zurückgetretenen Bundespräsidenten Horst Köhler zur Verfügung stehe. „Alles weitere haben andere zu beraten und zu entscheiden“, sagte der Bundestagspräsident.

Er nehme aber mit „Sympathie“ zur Kenntnis, dass es offenkundig ein breit angelegtes Interesse gebe, nach einer Lösung zu suchen, „die auf eine ganz breite Unterstützung der Demokraten rechnen kann“.

Als mögliche Kandidaten für Köhlers Nachfolge wurden in Medienberichten neben Lammert unter anderem auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie der ehemalige FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt genannt.

Köhler hatte am Montag überraschend seinen Rücktritt erklärt und diesen Schritt als erstes Staatsoberhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik mit sofortiger Wirkung vollzogen. Zur Begründung hatte er gesagt, die Kritik an seinen Äußerungen im Zusammenhang mit Militäreinsätzen der Bundeswehr lasse „den notwendigen Respekt“ für das Amt vermissen.

Zweiter Rücktritt

Mit Heinrich Lübke (CDU) war zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik bereits einmal ein Bundespräsident zurückgetreten, allerdings nicht mit sofortiger Wirkung. Lübke hatte am 14. Oktober 1968 angekündigt, sein Amt zum 30. Juni 1969 aufgeben zu wollen.

Der 30. Juni ist laut Grundgesetz der letztmögliche Tag, bis zu dem ein Nachfolger Köhlers gewählt sein muss. Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, dessen einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist. Sie besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Zahl von Personen, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.

(dj)