Dienstag4. November 2025

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Mehrjährige Haftstrafen für Hells Angels

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Weil sie ein Mitglied einer verfeindeten Rockergang getötet haben, müssen zwei Hells Angels für siebeneinhalb und vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte die 29 und 43 Jahre alten Rocker am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe. Der Mordvorwurf wurde fallengelassen.

Mitglieder der Outlaws, denen das Opfer angehörte, zeigten sich deshalb maßlos enttäuscht. Die befürchteten Ausschreitungen um das Justizgebäude blieben aber aus.

Das Gericht blieb mit dem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft beziehungsweise zwölf Jahre Gefängnis gefordert hatte. Den Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass es sich um einen von langer Hand geplanten Mord gehandelt habe, erklärte der Richter. Das Gericht gehe zudem davon aus, dass der dritte, noch flüchtige Täter als einziger zugestochen habe.

Die Staatsanwaltschaft kündigte die Prüfung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung an. Die Nebenklage, die Mutter und Tochter des Opfers vertritt, will nach eigenen Angaben auf jeden Fall Revision einlegen. Das Urteil sei ein „Schlag ins Gesicht“. Mitglieder der Outlaws verließen den Gerichtssaal mit Tränen in den Augen.

Anders als zu Prozessbeginn im Dezember kamen zur Urteilsverkündung nur wenige Rocker nach Kaiserslautern. Etwa 200 Outlaws und eine Handvoll Hells Angels, darunter auch Mitglieder aus Luxemburg versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude, das unter strengen Sicherheitsmaßnahmen stand. Mehrere hundert Polizeibeamte waren im Einsatz.

Dritter Verdächtiger auf der Flucht

Bei der Tat ging es um Rache für eine Prügelei. Die drei Hells Angels verfolgten den Regionalchef der Outlaws im Donnersbergkreis im Juni 2009 mit dem Auto.

Sie stoppten den 45-Jährigen, der mit dem Motorrad unterwegs war, und gingen auf ihn los. Der 29-jährige Angeklagte soll mit einem Schlagstock auf den Mann eingeprügelt haben.

Der noch flüchtige Tatverdächtige stach ihm dann laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer sieben Mal in den Rücken und in die Seite. Das Opfer starb wenige Stunden später in einer Klinik.

Der 43-Jährige, ein Maschinenschlosser aus dem pfälzischen Rockenhausen, will dem Angriff nur zugesehen haben. Nach der Tat hatte er sich der Polizei gestellt und als Kronzeuge ausgesagt. Er war drei Tage zuvor in Bad Kreuznach von einem Outlaw verprügelt worden. Vor Gericht erklärte er, er habe sich inzwischen von der Szene losgesagt.

(apn)