Die Kunden von Busunternehmen werden in Zukunft auf eine Entschädigung pochen können, wenn ihre Busreise mit Verspätung beginnt oder gar annulliert wird. Wie bei den Flug- oder Bahnpassagieren soll der Verbraucherschutz auch für die Buspassagiere ausgebaut werden.
Wird eine Reise annulliert oder um zwei Stunden verschoben, muss das Busunternehmen die Fortsetzung der Reise, die Rückfahrt oder eine Entschädigung vorschlagen. Dasselbe gilt bei Overbooking. Bietet die Firma nichts dergleichen an, muss der um einen Zuschlag von 50 Prozent erhöhte Reisegeldbetrag zurückerstattet werden.
Auch bei Reisen über drei Stunden muss das Unternehmen einspringen, wenn die Fahrt annulliert oder Verspätung hat. Dem Passagier muss eine Mahlzeit angeboten werden und gegebenfalls die Hotelübernachtung bezahlt werden. Wichtig auch die Informationspflicht der Unternehmen. Der Kunde muss spätestens dreißig Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit über die Situation unterrichtet werden.
Luxemburg kaum betroffen
Von dieser Regelung dürfte Luxemburg kaum betroffen sein, gilt sie doch nur für Fahrten über 250 Kilometer. Busunternehmen, die nationale Strecken bedienen, werden etwa bei Verspätugnen auch in Zukunft nicht belangt werden können. Zur Anwendung käme die zukünftige Direktive nur bei Ausflüge ins Ausland.
Bereits 2008 hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag über die Rechte der Buspassagiere unterbreitet, war aber auf den Widerstand des EU-Ministerrats gestoßen, der zusätzliche Belastungen für Klein- und mittlere Unternehmen vermeiden wollte.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch konnten sich EU-Parlamentarier und Vertreter des EU-Ministerrats auf einen Kompromiss verständigen. Die Einigung fließ in einen neuen Direktiveentwurf ein, der im Februar 2011 im EU-Parlament abgestimmt wird.
Für Luxemburgs EP-Deputierten Georges Bach (CSV) liege die gefundene Kompromisslösung weit hinter den Erwartungen des Europaparlaments. Der beste Konsumentenschutz nütze wenig, wenn er nur eine sehr begrenzte Zahl von Reisen betreffe.
tageblatt.lu
		    		
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