Das Landgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige als Mitglied einer Untergruppe der „Freien Syrischen Armee“ mindestens 20 wehrlose und verwundete Soldaten der Assad-Regierung erschossen hat.
In seinem Urteil am späten Mittwochabend stützte sich das Gericht auf das Vernehmungsprotokoll beim Landesamt für Verfassungsschutz, in dem der Verurteilte die Taten gestanden hatte. Diese Aussagen hatte der Mann später zurückgezogen und sie als Übersetzungsfehler bezeichnet. Die Kammer folgte jedoch mit fünf zu drei Stimmen der Sichtweise der Anklage, die die Beweislage als „erdrückend“ bezeichnet hatte.
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