Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung zahlen. Gäfgen erhält 3000 Euro und Zinsen, entschied das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag.
Der 36-Jährige hatte 10 000 Euro Schmerzensgeld und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert und argumentiert, er leide wegen der Drohungen unter psychischen Spätfolgen.
Mittel zum Zweck
Die Polizei hatte eigenen Angaben zufolge mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte.
Diese Folterandrohung der Polizei nannte der Vorsitzende Richter „rechtswidrig und verwerflich“. Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.
Klagen abgewiesen
Den Rest der Klage wies das Gericht ebenso ab wie den Befangenheitsantrag des Anwalts. Diesen Antrag hatte der Jurist zuletzt gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen. Der Anwalt habe den Antrag nur „rechtsmissbräuchlich“ eingesetzt, urteilte die Zivilkammer.
Ein Gutachter hatte im Verfahren nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens psychische Probleme vor allem in den Drohungen wurzelten. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört, und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt, hatte der Experte argumentiert.
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