Seit 2006 gilt in der EU eine Regelung, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte auch im europäischen Ausland zu erwirken. Einem am Montag von der Europäischen Kommission veröffentlichten Bericht zufolge hat allerdings die Hälfte der Mitgliedstaaten diese Vorschriften noch nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass Vermögenswerte (Immobilien, gewaschenes Geld oder auch gestohlene Fahrzeuge) einer in Frankreich verfolgten kriminellen Vereinigung beispielsweise in der Slowakei oder in Bulgarien sicher sind.
Bis Februar 2010 haben lediglich 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten diese Vorschriften umgesetzt. Obwohl die Frist für die Umsetzung am 24. November 2008 auslief, haben sieben Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt, dass das Rechtsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei; sieben weitere Mitgliedstaaten machten keinerlei Angaben, so die EU-Kommission am Montag. Unter den sieben Mitgliedstaaten, die keinerlei Angaben machten, wird neben Bulgarien, Estland, Großbritannien, Malta, die Slowakei, Schweden auch Luxemburg genannt.
„Dass die EU-Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise Vermögenswerte verurteilter Straftäter in Milliardenhöhe durchs Netz schlüpfen lassen, ist äußerst bedauerlich, zumal sich die Regierungen bereits vor vier Jahren auf Einziehungsmaßnahmen verständigt haben,“ wird Viviane Reding, für das Ressort Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zitiert. Umgesetzt wurde die Regelung in: Österreich, Tschechien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien und Rumänien.
Im Juli haben italienische Behörden Mafia-Vermögen in Höhe von 60 Mio. EUR sichergestellt. In Großbritannien wurden 92,3 Mio. GBP von einem international agierenden Verbrecherring konfisziert. Diese Beschlagnahmen machten nur einen Bruchteil des Gesamtvermögens dieser kriminellen Vereinigungen aus, denen es gegenwärtig leicht möglich ist, ihre Vermögenswerte über die Grenzen zu verschieben.
Straftäter nutzen die offenen Grenzen
Der EU-Kommission zufolge nutzen Straftäter die offenen Grenzen der EU, um gestohlene Vermögenswerte oder illegale Waren zu verschieben. Mithilfe von Einziehungen kann diese Praxis unterbunden werden. Gemäß den EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten denjenigen Mitgliedstaaten Einziehungsentscheidungen übermitteln, in denen die betreffenden Personen leben, Vermögensgegenstände halten oder Einkommen beziehen. Die ersuchten Mitgliedstaaten vollstrecken die Einziehungen nach ihrem Recht ohne weitere Formalitäten.
In den 13 Mitgliedstaaten, in denen die Vorschriften umgesetzt wurden, kommen sie zur Kriminalitätsbekämpfung bereits zum Einsatz. So haben die niederländischen Justizbehörden, seitdem sie die Vorschriften anwenden, den jeweils zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten 121 Einziehungsentscheidungen über Vermögensgegenstände im Wert von insgesamt knapp 20 Mio. EUR übermittelt.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich am 6. Oktober 2006 auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, der vorsieht, dass ihre Behörden die von den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Einziehungsentscheidungen anerkennen und unverzüglich vollstrecken.
tageblatt.lu
De Maart

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