Keine besonderen Grenzwerte vorgesehen

Keine besonderen Grenzwerte vorgesehen
(David Ebener)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die europäischen Landwirtschaftsminister haben sich auf eine Reform der Regeln für Bio-Lebensmittel verständigt. Grenzwerte wird es aber keine geben.

Nach langer Debatte und trotz Vorbehalten aus mehreren Ländern stellte der lettische EU-Ratsvorsitz am Dienstag in Luxemburg ausreichende Unterstützung für einen Kompromissvorschlag fest. Einer der umstrittensten Punkte sorgte für heftige Diskussionen. Aber auch hier wurde eine Einigung gefunden. Demnach wird es auch künftig keine speziellen Grenzwerte für Rückstände von Pestiziden und anderen unerwünschten Stoffen in Bio-Lebensmitteln geben. Das heißt, dass hier weiterhin die für alle Lebensmittel – ob Bio oder nicht – geltenden Grenzwerte angelegt werden.

Bio-Lebensmittel werden aber in dieser Hinsicht nicht strenger kontrolliert. Dessen ungeachtet können Verbraucher weiter damit rechnen, dass Bio-Lebensmittel weniger mit Schadstoffen belastet sind. Das soll aber nach dem Kompromiss weiterhin durch sogenannte Prozesskontrollen sichergestellt werden. Dabei nehmen Kontrolleure die Betriebe unter die Lupe, die ökologische Lebensmittel herstellen oder verarbeiten. Die Kontrollen sollen auch der Reform zufolge generell mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Jetzt wandert das Dossier ins EU-Parlament

Zugleich sieht der Kompromiss aber vor, sie künftig stärker nach Risiken auszurichten: „Art und Häufigkeit der amtlichen Kontrollen werden auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes festgelegt“, heißt es in dem Papier, das als Basis des Kompromisses diente.

Abgeschlossen ist die Reform damit noch lange nicht. Die Beratungen mit dem Europäischen Parlament beginnen erst. Außerdem machten eine Reihe von Staaten klar, dass auch sie an der Reform noch Veränderungen vornehmen möchten. Für die Länder mit eigenen Öko-Grenzwerten, zum Beispiel Belgien, wurde eine Übergangszeit vereinbart. Innerhalb dieser Periode dürfen sie die strengeren Grenzwerte noch aufrecht erhalten. Das betrifft aber nur im eigenen Land produzierte Waren. Demnach dürfen zum Beispiel Bio-Lebensmittel von Deutschland nach Belgien importiert werden, die in Deutschland keine besonderen Produktkontrollen durchlaufen.

Einfluss von außen

Bio-Hersteller begrüßen dem Kompromis. Ein Hauptargument für sie ist, dass Öko-Landwirte gar nicht selbst für Schadstoffe in ihren Produkten verantwortlich sein müssen. Stattdessen können etwa Düngemittel von Nachbarbauern, die konventionell wirtschaften, auf die Bio-Felder hinüberwehen. Die Prozesskontrollen bei den Biobauern sorgen dieser Linie zufolge aber dennoch dafür, dass in Biowaren viel weniger Rückstände sind. Von der Gegenseite wird hingegen vorgebracht, dass nur Produktkontrollen die Bio-Qualität der Waren abschließend garantieren könnten. Daher müsse die Möglichkeit bestehen, das Biozertifikat beim Vorkommen von Rückständen zu entziehen – unabhängig davon, wer für die Rückstände verantwortlich sei, sagte Belgiens Landwirtschaftsminister Willy Borsus in Luxemburg. „Der Verbraucher zahlt ja auch mehr dafür, er hat sich ja bewusst dafür entschieden“, fügte er hinzu.

In punkto Biolandwirtschaft liegt Luxemburg lediglich unter dem EU-Durchschnitt. 2013 stammten 5,63 Prozent der landwirtschaftlichen Erzeugung aus biologischem Anbau. Auf die gesamte Agrarfläche bezogen waren es 3,24 Prozent. Im Vergleich zu 2009, das Jahr indem der erste Aktionsplan für Biolandwirtschaft gestartet wurde, ist das eine deutliche Steigerung (3,9% der Erzeugung und 2,7% der Fläche). Diese Zahlen bleiben dennoch unter den angestrebten Zielsetzungen von 6 respektiv 4 Prozent.

Mehr zu den Bio-Produkten:

EU verschärft Regeln für Bio-Lebensmittel

„Wo Bio drauf steht, soll auch Bio drin sein“