Die von den Kommunisten genutzte rote Fahne mit Hammer und Sichel verstößt laut höchstrichterlichem Urteil gegen die ukrainische Verfassung und darf nicht mehr offiziell gezeigt werden. Das Verfassungsgericht der Ex-Sowjetrepublik kippte am Freitag ein erst im April verabschiedetes Gesetz, nach dem die sogenannte Siegesfahne bei den jährlichen Feiern zum Kriegsende am 9. Mai 1945 gehisst werden kann. Die rote Fahne gehöre nicht zu den Staatssymbolen der Ukraine, urteilten die Richter nach Medienangaben in der Hauptstadt Kiew.
„Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Ukrainer, deren Großväter und Großmütter für unser Land gekämpft haben“, sagte Jewgeni Zarkow von der Kommunistischen Partei. Die Nationalisten hingegen hatten das umstrittene Gesetz abgelehnt, das die rote Fahne „als Symbol des Sieges des Sowjetvolkes über Nazi-Deutschland im Großen Vaterländischen Krieg“ würdigte.
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