Ein Fluggast hatte den Billigflug-Anbieter Clickair wegen des Verlust eines Koffers auf eine Entschädigung von 3200 Euro verklagt. Die Airline weigerte sich, weil eine internationale Luftverkehrsvereinbarung in solchen Fällen eine Höchstgrenze von 1134,71 Euro vorsieht.
Das mit dem Rechtsstreit befasste Handelsgericht in Barcelona wollte wissen, ob der Haftungshöchstbetrag neben materiellen auch immaterielle Schäden abdeckt.
Die Vorabentscheidung des EuGH bindet andere nationale Gerichte, vor denen ähnliche Fälle verhandelt werden.
De Maart

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