Mittwoch5. November 2025

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Haftung für Fluggepäck ist auf rund 1134 Euro begrenzt

Haftung für Fluggepäck ist auf rund 1134 Euro begrenzt

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Fluggästen steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bei Verlust eines Gepäckstückes eine Entschädigung von höchstens 1134,71 Euro zu. "Es handelt sich dabei um einen absoluten Höchstbetrag, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt", erklärte das Gericht in Luxemburg zu einer Vorabentscheidung am Donnerstag.

Ein Fluggast hatte den Billigflug-Anbieter Clickair wegen des Verlust eines Koffers auf eine Entschädigung von 3200 Euro verklagt. Die Airline weigerte sich, weil eine internationale Luftverkehrsvereinbarung in solchen Fällen eine Höchstgrenze von 1134,71 Euro vorsieht.

Das mit dem Rechtsstreit befasste Handelsgericht in Barcelona wollte wissen, ob der Haftungshöchstbetrag neben materiellen auch immaterielle Schäden abdeckt.

Die Vorabentscheidung des EuGH bindet andere nationale Gerichte, vor denen ähnliche Fälle verhandelt werden.