In Deutschland wurden bislang die Namen von Landwirten und die Summe, die sie aus dem Agrar-Topf erhalten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet gestellt. Die Inhaber zweier Betriebe haben dagegen geklagt.
Von deutschen Gerichten wurde die Praxis bislang unterschiedlich bewertet. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden legte die beiden Klagen der Landwirte dem EuGH in Luxemburg vor. Dieser betonte in seinem Urteil zwar das Ziel, Transparenz über die Verwendung von EU-Mitteln sicherzustellen. Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Subventionsempfänger sei aber unverhältnismäßig.
Die bisher ins Netz gestellten Listen müssen zwar nicht gelöscht werden. In Zukunft dürfen aber keine neuen personenbezogenen Angaben veröffentlicht werden.
dapd
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