Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Pläne der EU-Kommission für einen verstärkten Grenzschutz schnell prüfen und bis Ende Juni zu einer Entscheidung kommen. Der Rat solle während der der niederländischen EU-Ratspräsident im ersten Halbjahr 2016 eine Position zu den Vorschlägen für einen europäischen Grenz- und Küstenschutz festlegen, hieß es in den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels zur Flüchtlingskrise von Donnerstagabend.
Rasch geprüft werden sollten auch die Brüsseler Pläne zu einem freiwilligen Umsiedlungsprogramm für türkische Flüchtlinge und für eine Kontrolle aller EU-Bürger an den Außengrenzen. Die EU-Kommission werde zudem „schnell“ eine Überprüfung des Dublin-Systems zum europäischen Asylsystem vorlegen, hieß es in der zweiseitigen Erklärung weiter. Zudem werde Brüssel einen „überarbeiteten Vorschlag“ zu sogenannten intelligenten Grenzen erarbeiten, die auch mit Hilfe von moderner Technik geschützt werden sollen.
Einsatz trotz Widerstand
Der Gipfelbeschluss stellt selbstkritisch fest, dass die bisherige Umsetzung beschlossener Maßnahmen in der Flüchtlingskrise „unzureichend“ sei und beschleunigt werden müsse. Die EU-Kommission hatte am Dienstag vorgeschlagen, einen gemeinsamen europäischen Grenz- und Küstenschutz aufzubauen. Er soll neben 1.000 festen Mitarbeitern über eine Reserve von 1.500 Grenzschützern verfügen, die in Krisensituationen binnen drei Tagen entsandt werden können – normalerweise auf Anforderung eines Mitgliedstaats.
Die Kommission will „in dringenden Fällen“ und insbesondere, wenn die Funktionsfähigkeit des Schengenraums gefährdet ist, die Beamten aber auch notfalls gegen den Willen einer Regierung in den Einsatz schicken. Die Vorschläge der EU-Kommission zum Grenzschutz seien „in einem weiten Sinn“ durch die Gipfelteilnehmer gutgeheißen worden, sagte ein hochrangiger EU-Vertreter in Brüssel. Es gebe aber „einige“ Länder, die Vorbehalte wegen eines drohenden Eingriffs in die nationale Souveränität geäußert hätten. Es wäre demnach „keine Überraschung“, wenn sich ein endgültiger Beschluss der Mitgliedstaaten von den Kommissionsvorstellungen unterscheiden werde.
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