Erstmals wird damit das Verursacherprinzip verankert. Transportunternehmen sollen für die Luftverschmutzung und den Lärm ihrer schweren Lastwagen zahlen. Seit 1999 können die EU-Staaten nach der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie Mautgebühren erheben.
Grundlage waren aber bislang nur Kosten für die Reparatur von Straßen. In den 21 Staaten, die die Richtlinie anwenden, liegt die Maut bei 15 bis 25 Cent pro Kilometer. Wenn das Parlament den neuen Regeln zustimmt, könnte der Betrag auf rund 30 Cent steigen.
Der Vorschlag der Kommission, die Lastwagen auch an Staukosten zu beteiligen, wurde von den Mitgliedsstaaten weitgehend gestoppt. Auch an den Kosten für den Klimawandel muss sich die Branche nicht beteiligen. Den Grünen geht der Richtlinienentwurf deswegen nicht weit genug.
Die Dachorganisation Transport and Environment kritisierte, dass Lastwagen mit geringerem Schadstoffausstoß ausgenommen werden: „Das ist, als würde man Raucher leichter Zigaretten vom Rauchverbot ausnehmen.“
„Gutes Geschäft für Vater Staat“
Eine Kernforderung Brüssels scheiterte am Freitag am deutschen Widerstand. Die Kommission wollte festschreiben, dass die Einnahmen aus dem Umweltaufschlag für Investitionen etwa in ökologische Antriebe zweckgebunden werden. Dies wird den Mitgliedsstaaten nun aber freigestellt.
„Vater Staat macht mit Schlafstörungen seiner Bürger und Gesundheitsbeeinträchtigungen aus der Luftverschmutzung ein gutes Geschäft, wird aber nicht dazu verpflichtet, den Betroffenen zu helfen“, monierte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Die neuen Regeln könnten 2014 in Kraft treten.
Verpflichtend für die Mitgliedsstaaten sind sie nicht.
dapd
De Maart
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