Zwar hat Luxemburg schon Abkommen mit vielen EU-Staaten geschlossen, aber längst nicht mit allen. Und wegen der komplizierten Verfahren blieb trotz der Abkommen ein Großteil der Vergehen ungesühnt.
„Damit ist bald Schluss“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Ermöglicht wird dies durch ein gemeinsames Datennetz, über dass sich die Mitgliedsstaaten die Namen und Adressen ausländischer Delinquenten problemlos besorgen können.
Vorbei mit dem gefühlten Freifahrtsschein 
„Das Land, indem das Vergehen verübt wurde, kann künftig entscheiden, ob und wie hoch bestraft wird,“ sagte Kallas. Strafpunkte sowie den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Autofahrer aber nicht befürchten. Der Kommissar machte deutlich, dass es sich nicht um eine zusätzliche Schikane aus Brüssel, sondern um eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit handele: „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer.“ 
Geahndet werden künftig besondere die so genannten „big killers“, die zu 75 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle führen: Rasen, das Missachten roter Ampeln, das Fahren ohne Sicherheitsgurt, Trunkenheit am Steuer. Bußgelder gibt es zudem für Drogeneinfluss, Fahren ohne Motorradhelm, die Nutzung der Sicherheitsstreifen und unerlaubtes Telefonieren.
Keine Halterhaftung für deutsche Rowdies  
Berlin hatte lange Bedenken gegen das Gesetz. Denn in Deutschland darf nicht generell der Fahrzeughalter, der über die Datenbank ermittelt werden kann, sondern nur der verantwortliche Fahrer selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne Beweisfoto ist dieser aber nicht zu identifizieren. Für in Deutschland zugelassene Wagen bleibt die Halterhaftung nun auch im EU-Ausland ausgeschlossen. 
Nach der Einigung der Minister muss das EU-Parlament noch zustimmen. Nach der Zustimmung der Volksvertreter haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Gesetz umzusetzen.
tageblatt.lu/dapd
		    		
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