Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass der Züchter einer schriftlichen Anordnung des Veterinäramtes nicht Folge geleistet hätte. Das Veterinäramt hatte den Züchter aufgefordert, seinen Hundebestand wegen Platzmangels zu reduzieren. Der Tierliebhaber sei der Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
Vor rund einer Woche hatte die Behörde die Hunde beschlagnahmen wollen. Der Anwalt des Züchters hatte jedoch einen Eilantrag gegen die Anordnung eingereicht. Diese wurde aber vom Trierer Verwaltungsgericht abgelehnt.
Das Gericht bestätigte des Weiteren die Anweisung des Kreisveterinäramtes. So konnten am Donnserstag dem Züchter 65 Hunde weggenommen und in anderen Zwingern untergebracht werden.
tageblatt.lu
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