Alles neu macht der Juni

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(AFP)

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Mitte Juni fallen die Zusatzgebühren fürs Telefonieren und Surfen im Ausland weg. Auch müssen Telefonanbieter ihre Kunden besser über Festnetz- und Mobilfunkverträge informieren. Eine weitere Änderung betrifft Elektrogerätehändler.

Schluss mit Roaming-Gebühren im EU-Raum

Die Zusatzgebühren fürs Telefonieren, Nachrichten verschicken und Surfen im Internet im EU-Ausland fallen am 15. Juni komplett weg. Bei einem zeitweiligen Aufenthalt im Ausland, also im Urlaub oder auf Geschäftsreise, zahlen Nutzer dann die heimatlichen Tarife. Nur bei einem Daueraufenthalt dürfen Anbieter weiterhin einen Aufpreis verlangen.

Die Aufhebung der Roaming-Gebühren ist das Ende eines langwierigen Prozesses: Seit 2007 sind die erlaubten Aufschläge für Telefonieren, SMS und Internetnutzung bereits schrittweise um insgesamt 90 Prozent reduziert worden. Für die Anbieter entstehen allerdings weiterhin Kosten, wenn ihre Kunden Netze im Ausland nutzen. Einige haben ihre Tarife mit Roaming daher teils schon im vergangenen Jahr erhöht. Zudem gibt es neue Tarife, die eine Auslandsnutzung komplett ausschließen.

Mehr Übersicht bei Handyverträgen

Ab dem 1. Juni haben Telefonkunden zudem einen besseren Überblick: Alle Anbieter müssen die „wesentlichen Inhalte“ von Festnetz- und Mobilfunkverträgen, die einen Internetzugang ermöglichen, auf einem Produktinformationsblatt zusammenfassen.

Zur genau definierten Zahl der Informationen gehören unter anderem die verfügbaren Datenübertragungsraten – aufgeschlüsselt nach Upload und Download – die Vertragslaufzeiten und Ausstiegsmöglichkeiten sowie die monatlichen Kosten. Das soll versteckte Kosten sichtbar machen und die Vergleichbarkeit verbessern. Außerdem haben Verbraucher künftig das Recht, die tatsächliche Datenübertragungsrate ihrer Internetverbindung prüfen zu lassen.

Rücknahme alter Elektrogeräte

Wenn Händler ihrer Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte nicht nachkommen, drohen ihnen ab dem 1. Juni hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Seit vergangenem Sommer schon ist der Handel dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte auch ohne Kassenzettel zurückzunehmen und zu entsorgen – bei kleineren Geräten wie einem Toaster gilt dies auch, ohne dass gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.

Die Regelungen betreffen Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte anbieten. Betroffen sind auch Onlinehändler mit entsprechend großen Versand- oder Lagerflächen.