Montag1. Dezember 2025

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Sieg für die Meinungsfreiheit

Sieg für die Meinungsfreiheit

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Der Entscheid der „Cour d’appel“ am Mittwoch, Marguerite Biermann von der Anklage der Verleumdung gegenüber dem „Consistoire israélite“ freizusprechen und damit ein Urteil aus erster Instanz aufzuheben, ist sicherlich als persönlicher Sieg für die ehemalige Richterin zu werten.

Allen Einschüchterungsversuchen aus verschiedenen Kreisen zum Trotz hielt sie während Monaten jedem Druck stand.

Vor allem aber ist das Urteil des Berufungsgerichts ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Das Urteil unterstreicht ganz eindeutig, dass die freie Meinungsäußerung einer der Eckpfeiler der Demokratie und der Menschenrechte darstellt und dementsprechend – im Rahmen verschiedener Grenzen, aber gegen jeden Widerstand – verteidigt werden muss.

Der Urteilsspruch am Mittwoch ist aber mehr als nur ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Wenn auch vielleicht nur indirekt, ist er auch ein Sieg für die Luxemburger Justiz. Denn nach dem Urteil aus erster Instanz konnten einem schon Zweifel an der hiesigen Rechtsstaatlichkeit kommen. Diese Zweifel hat die „Cour dappel“ mit ihrem Urteil am Mittwoch aber aufgehoben.