Sonntag21. Dezember 2025

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LeserforumRecht oder Freiheit – mehr als ein semantischer Streit

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Paul-Henri Meyers erklärt im Luxemburger Wort, dass es keinen Unterschied zwischen einem „Recht auf Abtreibung“ und einer „Freiheit zur Abtreibung“ gebe. Seine Argumentation stützt sich auf seine langjährige juristische Erfahrung – und doch verfehlt sie den Kern der aktuellen gesellschaftlichen Debatte.

Juristisch betrachtet mag es richtig sein, dass Grundfreiheiten und Grundrechte in liberalen Verfassungen oft gleichgestellt erscheinen. Eine „Freiheit“ schützt Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Einmischung; ein „Recht“ kann – je nach Ausgestaltung – darüber hinausgehend auch staatliche Verpflichtungen implizieren: zum Beispiel, den Zugang zur Abtreibung faktisch zu ermöglichen, nicht nur abstrakt zu erlauben. Genau hier liegt der Unterschied – und die politische Brisanz.

Denn die bloße Garantie einer „Freiheit“ kann ins Leere laufen. Selbst in Staaten, in denen Abtreibung unter schwersten Strafen – ja sogar unter der Todesstrafe – steht, kann eine Frau im rein logischen Sinne sagen: Ich habe die Freiheit, ins Ausland zu reisen und den Eingriff dort vornehmen zu lassen. Doch diese „Freiheit“ ist hohl, wenn sie nicht durch Rechte, Schutz und praktischen Zugang gesichert ist.

Die CSV will statt eines „Rechts auf Abtreibung“ nur eine „Freiheit zur Abtreibung“ verankern – in vermeintlicher Anlehnung an Frankreich. Doch der französische Verfassungstext spricht sehr deutlich von einer „Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“, und benennt damit klar die betroffene Person und ihre geschützte Entscheidungshoheit. Die luxemburgische Diskussion hingegen droht in juristischer Technik zu ersticken, statt das zu tun, was eine Verfassung leisten sollte: Grundwerte bewahren, gegen politische Rückschritte absichern – und die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt stellen.

Die Argumentation von Herrn Meyers, dass es „nicht darauf ankomme“, ob man von einem Recht oder einer Freiheit spreche, ist daher verkürzt. Denn Worte in Verfassungen sind nie neutral. Sie tragen symbolische Kraft und wirken normbildend für zukünftige Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Gerade in einer Zeit, in der wir beobachten müssen, wie hart erkämpfte Freiheitsrechte – in Ungarn oder den USA – durch konservative Mehrheiten eingeschränkt oder aufgehoben werden, reicht es nicht, auf das heute gültige Gesetz zu verweisen. Wir brauchen eine Verfassung, die nicht nur ein Minimum garantiert, sondern eine klare Haltung einnimmt: dass Frauen (und alle schwangerschaftsfähigen Personen) ein grundrechtlich geschütztes, einklagbares Recht haben, über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden. Wer das nicht will, sollte dies offen sagen – aber nicht hinter Begriffswahl und juristischer Haarspalterei verstecken.

fraulein smilla
6. Oktober 2025 - 0.04

Wer in aller Welt sind Schwangerschaftsfaehige Personen ? Ich nehme mal an es handelt sich um Menschen mit einem Uterus , oder menstruierende Personen .

Reinertz Barriera Manfred
4. Oktober 2025 - 0.03

In dieser Angelegenheit sollte sich keine Regierung anmaßen, einen Rechtsrahmen zu schaffen, das ist eine rein private Angelegenheit der betroffenen Frauen, also steht keiner Regierung zu sich da einyumischen. Das ist eine Entscheidung, die jede Frau so wie sie es möchte selbst und allein entscheiden kann, kein Rechtsrahmen mit Verboten oder Erlaubnis,....