Manch dunkle Ecken

Manch dunkle Ecken
(dpa/Archiv)

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In unserer Ausgabe von Dienstag, 12. August hatten wir an dieser Stelle einen Leitartikel mit dem Titel „Hilferuf“ veröffentlicht.

Zusammengefasst ging es darum, dass das Krankenhaus- oder Heimpersonal unter der wachsenden Arbeitsbelastung leidet und es zudem wegen eines sehr hohen bürokratischen Aufwandes, bedingt durch das vor Jahren aus Kanada eingekaufte PRN-System („Projet de recherche en nursing“) für die Berechnung der Personalkosten, immer weniger Zeit für einen menschlichen Kontakt zum Patienten hat.

Roger Infalt rinfalt@tageblatt.lu

Daraufhin erreichte uns eine Lawine von Reaktionen. Hier einige Beispiele:
– „Den Leitartikel ‚Hilferuf‘ kann ich nur bestätigen. Als jetzt pensionierter Krankenpfleger kann ich nur sagen, dass sich seit der Einführung des sogenannten PRN-Systems in den Krankenhäusern die Lage für den Patienten nur verschlechtert hat.“

– „In den Pflegeheimen ist die Situation noch dramatischer, weil dort an erster Stelle das Finanzielle und erst ganz zum Schluss der Patient steht.“

– „Ich bedauere, dass die Patientenvertretung mit Hilfe der Familienangehörigen sich nicht mehr in diese Angelegenheiten involviert. Die Familien der Patienten stellen meiner Meinung nach eine Macht dar, die vielleicht etwas bewegen könnte.“

– „Leider ist der ‚Infirmier bureautique‘ eine traurige Realität.“

Aus den Aussagen zahlreicher Krankenpfleger und auch Mitglieder der Berufsverbände wie z.B. der Aliar („Association luxembourgeoise des infirmier(e)s en anesthésie et réanimation“) konnten wir Folgendes herausfiltern: Das PRN-System ist noch weitaus perfider. Dieses Berechnungssystem nimmt nur die Leistungen der Pfleger auf, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Rechtlich gesehen muss ja auch eine solche Verordnung vorliegen, ansonsten sich der Pfleger in der Illegalität befinden würde. Doch an den Beispielen „Intensivstation“ oder „OP“, um nur diese zu nennen, zeigt sich, dass es bei weitem nicht immer möglich ist, sofort eine schriftliche Verordnung des Arztes zu bekommen.

Wartet man auf diese Verordnung, bevor man etwas unternimmt, kommt die Hilfe aber in vielen Fällen zu spät. Der Pfleger kann den Arzt zwar später um eine schriftliche Verordnung bitten, doch es obliegt ganz allein dem Willen des Arztes, ob er das tut oder nicht.

Die Leistungen, die vom Pfleger erbracht wurden und für die keine ärztliche Verordnung vorlag, werden nicht in der „Personalkostenberechnung“ berücksichtigt (zum Ärger des Krankenhausmanagers), obwohl jeder weiß, dass das Handeln des Krankenpflegers wichtig, ja lebenswichtig für den Patienten war.

Leistungsaufwand sehr verschieden

Und es kommt noch besser: Eine Berücksichtigung von Aufwendungen, die nur aus pflegerischen Gründen notwendig sind, erfolgt bei dieser Art der Leistungserfassung schon gar nicht. Wie verschieden der pflegerische Leistungsaufwand bereits bei einer einzigen Diagnose ist, zeigt eine deutsche Studie sehr deutlich. Hier wurde der Pflegeaufwand in Minuten bei 16 Patienten erfasst, alle wurden aufgrund der Diagnose Herzinfarkt behandelt. Die Pflegeminuten für den gesamten Klinikaufenthalt differierten von 245 Minuten bis 8.768 Minuten, wobei der Durchschnitt bei 2.457 Minuten lag.

Des Weiteren bleibt der besondere pflegerische Mehraufwand durch psychische Beeinträchtigungen oder Erkrankungen bei einem internistischen Patienten unberücksichtigt. Doch gerade diese Erkrankungen kommen im Alter immer häufiger vor und erfordern einen hohen Grad an pflegerischer Leistung.

Es gibt demnach so manch dunkle Ecken in unserem Gesundheitssystem.

(Roger Infalt/Tageblatt.lu)