Kein sicherer Hafen

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(Tageblatt)

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Die USA sind kein geeigneter Ort für Daten aus Europa. So hat es der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden. Safe Harbor ist ungültig.

Um was geht es? Bislang konnten Unternehmen personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in die USA übermitteln. Man ging davon aus, dass sie dort genauso sicher aufgehoben sind wie in Europa. Edward Snowden belehrte die Menschen eines Besseren. Spätestens seit seinen Enthüllungen ist klar, dass die US-Geheimdienste massiv Daten über alles und jeden sammeln und dazu auch auf private „Partner“ zurückgreifen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun: Die USA sind kein „sicherer Hafen“ für europäische Daten. Auslöser für die Entscheidung war die Auseinandersetzung zwischen dem jungen österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems und dem sozialen Netzwerk Facebook. Das digitale Panopticon wird also ein Stück weit entschärft – auch wenn die Geheimdienste wohl andere Wege finden werden.

Yves Greis ygreis@tageblatt.lu

Rund 4.700 Unternehmen nutzen laut dem Technologieportal TechChrunch.com das Safe-Harbor-Abkommen. Der Europäische Gerichtshof sieht keine Übergangsfrist vor. Die Unternehmen müssen also handeln. Zum Beispiel, indem sie in Europa Datenzentren aufbauen, um die Daten ihrer europäischen Kunden vor Ort zu speichern. Nebenbei: Luxemburg hat in den letzten Jahren seine IT-Infrastruktur massiv ausgebaut und könnte hiervon profitieren.
Demgegenüber steht die Möglichkeit, dass ein neues Safe-Harbor-Abkommen verhandelt wird. Dafür müssten die USA allerdings ihre Datenschutzgesetze anpassen. Eine Möglichkeit, die nicht unwahrscheinlich erscheint. Immerhin verhandelt die EU seit mehr als einem Jahr mit den USA um ein „verbessertes“ Safe-Harbor-Abkommen.

Die Frage, welche Daten da eigentlich geteilt werden und ob das überhaupt nötig ist, ist im allgemeinen Jubel über das Urteil aus dem Fokus geraten. Immerhin erlauben es die bestehenden europäischen Datenschutzrichtlinien bereits, einige Daten in die USA zu übermitteln. So zum Beispiel personenbezogene Daten, die für den Abschluss eines Vertrags (z.B. einer Hotelbuchung) notwendig sind. Auch Behörden dürfen in bestimmten Fällen personenbezogene Daten übermitteln.

Darüber hinaus sammeln, verschicken und verarbeiten die Konzerne jedoch auch Daten über ihre Kunden, die der reinen Profitmaximierung dienen. Selbst aus wirtschaftlicher Sicht ist dies fraglich. So sagte der Geschäftsführer der Suchmaschine DuckDuckGo, Gabriel Weinberg, gegenüber dem Nachrichtenportal International Business Times, es sei ein Mythos, dass man Kundendaten analysieren müsse, um profitabel zu sein. Die Suchmaschine, die einen starken Fokus auf Privatsphäre legt, schreibt Weinberg zufolge schwarze Zahlen, auch ohne dies zu tun. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Frage, wo gespeichert werden darf, wenigstens teilweise beantwortet hat, muss nun auch die Frage, was gespeichert werden darf, wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken.