„Endlich Sommer“. Die bis zur Plane mit Mineralwasser vollbeladenen Lastwagen können nicht schnell genug an den Quais der Supermärkte und Großhändler andocken, die Restaurants klagen über ausbleibende Klientel, außer man ist stolzer Besitzer einer bequemen Terrassenanlage, die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf den Autobahnen und Landstraßen muss wegen überhöhten und deshalb gefährlichen Ozon-Werten reduziert werden.
„Endlich Sommer“. Die Notdienste in den Kliniken sehen stündlich Patienten, die sich Hautverbrennungen bzw. Sonnenstiche zugezogen haben, sie sehen Leute mit Insektenstichen, mit Magenverstimmungen, mit Blutdruck- und Kreislaufbeschwerden, sie müssen zunehmend ältere Mitbürger wegen Dehydratation behandeln, sie sehen viele junge Leute, die der überaus gefährlichen Mischung von Alkohol und großer Hitze keine Bedeutung zugemessen haben.
Versteckte Gefahren
Das sind nun alles Themen, die man kennt und zu denen schon viel Tinte geflossen ist. Anders sieht es da bei den etwas versteckteren Gefahren aus, die der Sommer so mit sich bringt. Wer z.B. in Urlaubslaune Luftmatratzen oder aufblasbares Wasserspielzeug kauft, der läuft in der Hälfte aller Fälle Gefahr, dass er ein Produkt ersteigert, das schwer krebserregend ist. Das sagt der TÜV-Rheinland, der in den letzten Wochen Testkäufe an Stränden in den Niederlanden, in Frankreich und Italien getätigt hat.
Die Resultate der Untersuchungen sind alarmierend. Der Käufer solcher Produkte erhält zu hohen Preisen oft sehr schlechte Qualität. Doch damit nicht genug. Was viel schlimmer ist: Gefahren für die Gesundheit sind im Preis inbegriffen. Von den 88 geprüften Schwimmringen und Planschtieren dürften 43 (!) innerhalb der Europäischen Union eigentlich gar nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen.
Und wenn die Experten nach diesen Untersuchungen das Wort „alarmierend“ gebrauchen, dann wissen sie auch warum. Nur ein Beispiel: Bei einem in Italien gekauften aufblasbaren Delfin betrug der gemessene Wert des krebserregenden Weichmachers DEHP im Aufblasventil 36 Prozent! Erlaubt sind 0,1 Prozent!
In 29 Fällen fanden die Experten unzulässig hohe Belastungen von Phthalat-Weichmachern, die im Verdacht stehen, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Dazu kommen dann noch in vielen Fällen mechanische Unzulänglichkeiten, wie z.B. Kunststoffteile, die leicht abgerissen und von kleinen Kindern verschluckt werden können. In solchen Fällen drohe unmittelbar Erstickungsgefahr, warnen die Fachleute.
Bei alledem muss die Frage erlaubt sein, ob die Eigenverantwortung der Unternehmen und Märkte in diesem Segment der Billigprodukte wirklich ausreicht. Es gibt doch klare Standards mit den geltenden europäischen Regelungen.
Doch was helfen uns solche Regeln, wenn keine wirksame Kontrolle stattfindet?
Roger Infalt
[email protected]
De Maart
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