Freitag7. November 2025

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Transparenz ZUG stellt Online-Tool für Bürgeranfragen vor – rechtssicher, einfach und gegen das Schweigen der Behörden

Transparenz  / ZUG stellt Online-Tool für Bürgeranfragen vor – rechtssicher, einfach und gegen das Schweigen der Behörden
Mit dieser Vorlage können unkompliziert und gesetzeskonform Anfragen an staatliche Stellen gestellt werden – von jedem Bürger Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Der Kampf um Transparenz, bei dem es schon lange nicht mehr um Zebrastreifen geht, hat am Donnerstag seinen Höhepunkt erreicht. Nach der letzten Anhörung vor Gericht präsentierte die zivilgesellschaftliche Organisation „Zentrum fir Urban Gerechtegkeet“ (ZUG) eine konstruktive Lösung – vor allem für die, die Anfragen an Behörden im Land stellen wollen. 

In der Tradition des „Culte de secret“ im Land versanden viele Anfragen, werden entweder gar nicht beantwortet oder schlichtweg wie im Fall von ZUG gegen die Stadt Luxemburg abgelehnt. Unter gelato.zug.lu finden Bürger, die eine Anfrage bei staatlichen Stellen stellen wollen, ab jetzt eine Vorlage, die ihnen das Vorgehen erleichtert. Sie ist unter der genannten Webadresse frei zugänglich.

Es ist eine Briefvorlage. Rund 350 Verwaltungen, Institutionen oder andere staatliche Stellen sind auswählbar. Sollte der Adressat nicht aufgeführt sein, kann er auch von Hand eingegeben werden. Die Art des angefragten Dokuments kann per Scroll-Down-Menü gewählt werden, und hat der Benutzer alle Schritte erledigt, erscheint der fertige Brief ausdruckbar und versandfertig als PDF.

In dem Brief werden die Adressaten, also staatliche Stellen, im Übrigen auf das „Kollaborationsprinzip“ aufmerksam gemacht. Es besagt, dass „die Behörde, die einen unklaren oder unvollständigen Antrag erhalten hat, sich nicht auf die Mängel des Antrags berufen darf, um zu schweigen und den Antrag nicht zu beantworten“. Das hat ein Gericht im Land bereits im Jahr 2000 entschieden (Urteil Nr. 11549), als ein Bürger gegen das Finanzministerium geklagt hatte. 

Erleichterung und „Kollaborationsprinzip“

„Sie (die Behörde, Anm. d. Red.) muss den Bürger aktiv auffordern, seinen Antrag zu präzisieren oder zu ergänzen, um ihm eine sinnvolle Entscheidung zu ermöglichen“, heißt es darin weiter. Aktuell gibt es die Seite auf Englisch, aber bald soll sie auch auf Französisch und Luxemburgisch verfügbar sein. Außerdem erlaubt eine KI-basierte Übersetzungssoftware dahinter laut ZUG, „fast“ alle Sprachen in der Anfrage zu benutzen. 

Die Aktivisten für Verkehrssicherheit hatten gute Gründe für diese Eigenentwicklung. „Viele Bürger wissen gar nicht, dass sie das Recht dazu haben und dafür nicht einmal einen Rechtsanwalt brauchen“, sagt Thorben Grosser (38), einer der Köpfe hinter ZUG, und bezieht sich damit auf das „Loi du 14 septembre 2018 relative à une administration transparente et ouverte“. Es garantiert dem Bürger eine Antwort innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage (Art. 5, Abs. 1). Mit dieser Vorlage sind Anfragen gesetzeskonform formuliert und machen es staatlichen Stellen schwerer, sie im schlimmsten Fall zu ignorieren.