Mittwoch17. Dezember 2025

Demaart De Maart

Zebrastreifen-StreitZUG nach Stellungnahme der Stadt Luxemburg: „Das finden wir eine äußerst bedenkliche Aussage“

Zebrastreifen-Streit / ZUG nach Stellungnahme der Stadt Luxemburg: „Das finden wir eine äußerst bedenkliche Aussage“
Nach Einsicht in die Dokumente der Stadt Luxemburg beklagt das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG), dass die Fußgängersicherheit vom Parkdruck abhängig gemacht worden sei Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Im Rechtsstreit um Fußgängerüberwege hat das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) einen Erfolg erzielt. Die Stadt Luxemburg musste nun Dokumente offenlegen – darunter ein internes Audit zu mehr als 450 Zebrastreifen. Das Zentrum zeigt sich erfreut, endlich Einsicht bekommen zu haben, erhebt jedoch auch schwere Vorwürfe.

Der jahrelange Zebrastreifenstreit zwischen der Stadt Luxemburg und dem „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) sollte mit dem rezenten Urteil des Berufungsgerichts sein Ende gefunden haben. Letztendlich gab das Gericht dem ZUG recht und die Hauptstadt musste ihre Dokumente offenlegen. Die Übergabe erfolgte am Donnerstag. Auch dem Tageblatt liegen diese Dokumente vor: Hierbei handelt es sich um ein dreiseitiges internes Schreiben der VdL und ein „Zebrastreifen Audit“. Bei Letzterem handelt es sich um eine Karte, auf der insgesamt 475 Zebrastreifen eingezeichnet und kategorisiert sind. Auch die Datenbank mit Straßenmarkierungen muss dem ZUG nun für eine Dauer von acht Stunden zugänglich gemacht werden – statt nur einer im Beisein eines Mitglieds der kommunalen Rechtsabteilung. Der Einblick kann aus rein technischen Gründen zunächst aber nur vor Ort erfolgen.

Das ZUG glaubt, dass insgesamt 475 Zebrastreifen der Hauptstadt – etwa ein Drittel – nicht den Vorschriften entsprechen. Die infolge dieser Behauptung eingeleiteten Analysen – die jetzt zugänglich gemacht wurden – sprechen allerdings von nur 32 nicht-konformen Zebrastreifen.

Zweifel an angewandter Methodik

Vor allem stellt die Stadtverwaltung die von ZUG angewandte Methodik in Frage, „die sich auf keine nachgewiesenen wissenschaftlichen Studien stützt und weder technische Kenntnisse in diesem Bereich noch die oben genannten Kriterien berücksichtigt, deren Rahmen gemeinsam mit dem Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur festgelegt wurde“, geben die Autoren des internen Schreibens an.

Es wird bemängelt, dass ZUG ausschließlich auf Luftbildaufnahmen (Orthofotos) zurückgegriffen habe, um „gefährliche“ Stellen zu identifizieren. Dabei seien weder technische Kriterien definiert noch örtliche Gegebenheiten berücksichtigt worden. Vor-Ort-Begehungen, die für eine fundierte Sicherheitsbewertung zwingend erforderlich seien, hätten nicht stattgefunden. Die Analyse sei daher aus Sicht der Stadt weder objektiv noch fachlich belastbar. Aus diesen Daten geht eindeutig hervor, dass sich die Betroffenen lediglich auf Informationen stützen, die sie anhand von Orthofotos gesammelt und mit Punkten versehen haben, die potenzielle Gefahren darstellen, ohne dabei genaue Kriterien festzulegen oder eine detaillierte Analyse vor Ort durchzuführen, die nur bei einem Besuch vor Ort möglich ist“, heißt es in dem Schreiben der Stadt. Thorben Grosser von ZUG erklärt am Freitagmorgen gegenüber dem Tageblatt, dass die Stellungnahme der Stadt Luxemburg ZUG helfe, besser zu verstehen, warum die Stadt die Analyse des Zentrums infrage gestellt habe.

Stadt verweist auf frühere Maßnahmen

Seit 2008 ist in Luxemburg per großherzoglichem Reglement das Parken innerhalb von 5 Metern vor und hinter einem Zebrastreifen verboten. Im Anschluss an diese gesetzliche Neuregelung habe die Stadt eine umfassende Überprüfung aller Fußgängerüberwege durchgeführt. In der Folge seien über 500 Zebrastreifen und Gehwegabschnitte angepasst, neu gestaltet oder mit ergänzenden Maßnahmen versehen worden, „um die Sicherheit von Fußgängern und Kindern im gesamten Straßennetz der Hauptstadt erheblich zu verbessern“. Insbesondere Übergänge in der Nähe von Schulen oder auf Schulwegen wurden nach Angaben der Stadt vorrangig gesichert. Auch Bushaltestellen seien gemäß den geltenden Richtlinien so gestaltet, dass eine gute gegenseitige Sichtbarkeit zwischen Fußgängern und Fahrern gewährleistet sei.

In dem Schreiben habe die Stadt jedoch zahlreiche Erklärungen geliefert, warum dieses Gesetz ihrer Meinung nach an manchen Stellen nicht gelte und sich dabei auf eine angebliche Absprache mit dem Ministerium berufen – welche das Gericht als nicht existierend klassifizierte. Denn ZUG wollte über Jahre dieses Dokument einsehen, die Stadt hat die Einsicht jedoch vehement verweigert, so Grosser. Inhalt dieser angeblichen Absprache sei zum Beispiel gewesen, dass das Gesetz nicht gelte, wenn ein Fußgängerüberweg mit roten Ampeln versehen ist. Oder dass das Parkverbot in einem 5-Meter-Radius nur für die Fahrtrichtung gelten solle – obwohl im Gesetz stehe, dass es auf beide Seiten zutrifft. 

Würde man diese „Grundsätze“ anwenden, wären die ZUG-Analysen tatsächlich nicht korrekt, sagt Grosser. Aber das Gericht habe klargestellt, dass es keine schriftliche Vereinbarung gab – und dass es fragwürdig sei, ob man überhaupt Absprachen mit dem Ministerium treffen kann, um sich von gesetzlichen Regeln zu befreien.

„Äußerst bedenkliche Aussage“

Für ZUG sei der wichtigste Punkt des Dokumentes jedoch, dass die Entscheidung, Gesetze zu ignorieren, offenbar davon abhänge, wo in der Stadt sich der Zebrastreifen befindet – und wie hoch der „Parkdruck“ sei. Wenn die Parksituation angespannt sei, versuche man, das Gesetz zu umgehen: „Wenn man so darüber nachdenkt: Man hat die Wahl zwischen der Sicherheit der Fußgänger oder einem Parkplatz – und entscheidet sich für das Auto“, stellt Grosser fest.

„Im Zweifel sind Parkplätze wichtiger als die Sicherheit der Fußgänger“, so Grosser. „Das finden wir von ZUG eine äußerst bedenkliche Aussage“ – gerade weil Bürgermeisterin Lydie Polfer und Schöffe Patrick Goldschmidt während des gesamten Verfahrens immer wieder betont hätten, dass die Sicherheit der Fußgänger oberste Priorität habe. In dem gesamten Dokument werde das Thema Sicherheit auf einer rein technische Ebene zerlegt, „das wirkt menschlich nicht durchdacht“, sagt Grosser, begründet darin aber den möglichen Hintergrund, warum die Stadt Luxemburg nicht wollte, dass das Schreiben veröffentlicht wird. 

Einzelfallprüfung von 32 Übergängen geplant

Von den insgesamt 475 in der interaktiven ZUG-Karte markierten „problematischen“ Stellen habe die Stadt mehr als 400 überprüft und als entweder gesetzeskonform oder baulich unproblematisch eingestuft. 32 Fußgängerüberwege könnten weitere Maßnahmen bedürfen. Diese teilen sich wie folgt auf:

– 16 Überwege, bei denen das Sichtfeld durch Fahrzeuge auf angrenzenden Parkplätzen beeinträchtigt sein könnte;

– elf Überwege, die direkt nach einem Parkplatz folgen und somit besondere Aufmerksamkeit erfordern;

– und fünf Überwege, die in weniger als 5 Meter Entfernung zu einer Bushaltestelle eingerichtet sind – allerdings laut Stadt nach Vorschrift.

Es sei festzuhalten, dass die in der Analyse genannten Daten falsch seien und „keinesfalls als tragfähige Empfehlungen dienen können, da einige der als gefährlich bezeichneten Stellen kürzlich nach den Regeln der Technik und in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Vorschriften umgestaltet wurden“, wird in dem Schreiben der Stadt Luxemburg betont. „Unsere Dienststelle wird nur die oben genannten 32 Fußgängerüberwege im Detail analysieren und gegebenenfalls dem Schöffenkollegium einen Vorschlag unterbreiten, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es abschließend.


Mehr zu diesem Thema:

„Normale Forderung“ vs. „Prinzipiensache“: Der Zebrastreifenstreit geht in die nächste Runde

Luxemburg-Stadt: Ein Sieg für die Transparenz: ZUG gewinnt Zebrastreifenstreit gegen Gemeinde Luxemburg

Zebrastreifenstreit in Luxemburg-Stadt: Wie es nach dem Sieg vor Gericht für ZUG weitergeht

Nomi
7. Juni 2025 - 11.30

All kei'er wann een so'u ee Mennschen bei engem Fo'ussgaengerstzreifen geseit erfei'ert een an dann mat 2 Feiss ob d'Bremms. Daat ass och gefei'erlech !

Reinertz Barriera Manfred
6. Juni 2025 - 15.00

Also Frau Polfer musste klein beigeben, pan sur le bec für diese Frau also sie steht nicht über dem Gesetz.....