Samstag27. Dezember 2025

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FrankreichZehn Jahre Haft: berufungsgericht verschärft Strafe für Vergewaltiger von Gisèle Pelicot

Frankreich / Zehn Jahre Haft: berufungsgericht verschärft Strafe für Vergewaltiger von Gisèle Pelicot
Gisèle Pelicot beim Verlassen des Gerichtsaals während einer Verhandlungspause Foto: AFP

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Von 51 Angeklagten im ersten Prozess ging nur einer in Berufung. Nun haben die Richter seine Strafe verschärft.

Im Berufungsverfahren zum Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter die Haftstrafe des einzigen Angeklagten verschärft. Husamettin D. wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Christian Pasta am Donnerstag in Nîmes erklärte. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben.

Der 44-Jährige war der einzige von ursprünglich 51 Angeklagten, der sich in dem Berufungsprozess erneut vor Gericht verantwortet und bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte. Er hatte während des vier Tage dauernden Verfahrens wiederholt beteuert, dass er Gisèle Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen. Er sei selbst ein Opfer der Manipulation ihres Ehemannes Dominique Pelicot geworden, hatte er erklärt – und damit den Zorn von Gisèle Pelicot geweckt.

Pelicots Ehemann hatte sie über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und vergewaltigt sowie von zahlreichen Männern vergewaltigen lassen, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Die 72-jährige Pelicot, die auf einem öffentlichen Prozess bestand, „damit die Scham die Seite wechselt“, war durch ihren Mut weltweit zu einer Ikone des Kampfes gegen sexualisierte Gewalt geworden. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle Angeklagten. Der Hauptangeklagte, ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot, bekam die Höchststrafe von 20 Jahren.

Guy Mathey
9. Oktober 2025 - 19.45

Vergewaltigungsopfer leiden stets ein Leben lang, demzufolge wäre die einzig angemessene Strafe für die Täter Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Punkt.